Titel Logo
Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 16/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Oppenheim vom 02.04.2026

Der Stadtrat Oppenheim hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

§ 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

§ 1

Öffentliche Bekanntmachung

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt erfolgen verbindlich elektronisch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde unter der Adresse https://www.vg-rhein-selz.de, soweit dies nach Maßgabe der jeweils einschlägigen Bestimmungen zulässig ist. Dies ist auf der Startseite der Internetseite der Verbandsgemeinde bekannt zu geben. Soweit es sich um eine durch Rechtsvorschrift des Landes bestimmte Pflicht zur Veröffentlichung handelt, erfolgt die rein elektronische Bekanntmachung nach Maßgabe des § 14 EGovGRP. Im Übrigen erfolgen öffentliche Bekanntmachungen in einer Zeitung.; dies gilt insbesondere für Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen sowie für öffentliche Bekanntmachungen in Fällen des § 1 Abs. 3 EGovGRP. Der Stadtrat entscheidet durch Beschluss, in welcher Zeitung die Bekanntmachungen erfolgen. Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

55276 Oppenheim, den 02.04.2026
Gez. Silke Rautenberg,
Stadtbürgermeisterin