Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden | |
| 1. | im Ergebnishaushalt |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf — 918.629 Euro | |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 914.530 Euro | |
| der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf — 4.099 Euro | |
| 2. | im Finanzhaushalt |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 29.898 Euro | |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 35.250 Euro | |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 65.000 Euro | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — -29.750 Euro | |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — -148 Euro | |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:
| zinslose Kredite — 0 Euro | |
| verzinste Kredite — 0 Euro | |
| zusammen — 0 Euro |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.
| [1] | Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: |
| Grundsteuer A — 345 v.H. | |
| Grundsteuer B — 465 v.H. | |
| Gewerbesteuer — 380 v.H. | |
| [2] | Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: |
| für den ersten Hund — 55 Euro | |
| für den zweiten Hund — 70 Euro | |
| für jeden weiteren Hund — 75 Euro |
| [1] | Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden hier wie folgt festgesetzt. | |
| [2] | Zur Deckung der Aufwendungen für die Weinbergshut werden folgende Beiträge erhoben: | |
| Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2023 — 45,00 Euro pro Hektar | ||
| Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2021 (Rückerstattung) — -8,58 Euro pro Hektar | ||
| [3] | Für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Feldwegen, Wirtschaftswegen, Weinbergswegen und von Waldwegen werden folgende Beiträge erhoben: | |
| Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2023 — 0 Euro pro Hektar | ||
| Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2021 — 0 Euro pro Hektar | ||
| [4] | Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert von |
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| 0,00 € | bis | 25.565,00 € | 26,00 € |
| 25.565,01 € | und darüber | 52,00 € |
| [5] | Der Geldbetrag pro Stellplatz gemäß 47 LBauO wird auf 6.200 Euro festgesetzt. |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt voraussichtlich 2.369.891,81 Euro, zum 31.12.2022 insg. 2.302.655,81 Euro und zum 31.12.2023 dann 2.306.754,81 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 Euro überschritten sind.
Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
| [1] | Die Höhe der unerheblichen Beträge wird auf 60,00 Euro festgesetzt. |
| [2] | Der Hauptausschuss wird ermächtigt, über unbefristete Niederschlagungen und über den Erlass von Forderungen von 60,01 Euro bis 2.600 Euro endgültig zu entscheiden. |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 29.03.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 08.03.2023 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Dienheim hatten die Möglichkeit bis zum 27.03.2023 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.
Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan vom 27.04.2023 bis 08.05.2023, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 207, öffentlich aus.