Titel Logo
Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 18/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Ortsgemeinde Guntersblum über die Ehrenämter und Nebentätigkeiten des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin sowie der weiteren Ehrenämter der ehrenamtlichen Beigeordneten und der ausgezahlten Vergütungen gem. § 119 LBG

die Ehrenämter und Nebentätigkeiten des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisterin sowie der weiteren Ehrenämter der ehrenamtlichen Beigeordneten und der ausgezahlten Vergütungen gem. § 119 LBG

Gem. § 119 Landesbeamtengesetzt wurde der Gemeinderat über die weiteren Ehrenämter des ehrenamtlichen Beigeordneten und der ausgezahlten Vergütungen aus dem Jahr 2022 unterrichtet. Die Ehrenämter und Vergütungen wurden in öffentlicher Sitzung am 20.04.2023 durch die Vorsitzende verlesen. Die ehrenamtliche Ortsbürgermeisterin und die weiteren ehrenamtlichen Beigeordneten unterliegen gem. § 7 Abs. 3 Landesbeamtengesetz nicht der Unterrichtungspflicht.

Auflistung der Ehrenämter und Höhe der Vergütungen in 2022

Peter Muth, Beigeordneter

67583 Guntersblum, 24.04.2023
gez. Claudia Bläsius-Wirth, Ortsbürgermeisterin