Titel Logo
Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 18/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzungder Ortsgemeinde Hahnheimfür das Haushaltsjahr 2023vom 16.03.2023

Der Gemeinderat hat am 16.03.2023 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung mehrheitlich beschlossen. Die Haushaltssatzung ist gemäß §97 Abs.2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21.03.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  4.339.066 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  4.338.768 €

Jahresergebnis  —  298 €

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen  —  99.740 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit  —  16.500 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  —  323.700 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit  —  -307.200 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit  —  207.460 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit  —  0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit  —  207.460 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

für zinslose Kredite auf  —  0,00 €

für verzinste Kredite auf  —  0,00 €

zusammen auf  —  0,00 €

nachrichtlich:

Darlehensumschuldungen / -prolongationen im Hj. 2023  —  0,00 €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite

aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  —  0,00 €

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wir folgt festgesetzt:

 —  Hj 2022-> Hj 2023

• Grundsteuer A  —  300 % -> 345 %

• Grundsteuer B  —  365 % -> 465%

• Gewerbesteuer  —  350 % -> 380 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

• für den ersten Hund  —  76,20 €

• für den zweiten Hund  —  83,82 €

• für jeden weiteren Hund  —  106,68 €

für gefährliche Hunde das Achtfache des jeweiligen Steuersatzes

§ 5

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBL. S 57) werden festgesetzt:

1. Weinbergshut

• Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2023  —  30,00 € pro Hektar

• Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2021  —  2,06 € pro Hektar

2. Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Wirtschaftswegen

• Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2023  —  0,00 € pro Hektar

• Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2021  —  0,00 € pro Hektar

3. Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts (§§ 24 und 25 BauGB) erhebt die Gemeinde eine Gebühr

von  —  25,00 €

4. Stellplatzablösegebühren im Gemeindegebiet

Der Geldbetrag pro Stellplatz gemäß § 47 LBauO

wird festgesetzt auf 20.000,00 €

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 8.209.199,62 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2022 beträgt 8.297.428,62 € und zum 31.12.2023 dann 8.297.726,62 €.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000,00 € überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 9

Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Hahnheim, den 24.04.2023
gez. Werner Kalbfuß, Ortsbürgermeister

Hinweise:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Abs. 1 GemO, erfolgte am 17.01.2023 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Entwurfes der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und Anlagen.

Gemäß § 97 Abs. 3 GemO liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 04.05.2023 bis 12.05.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer 213, während der Dienststunden öffentlich aus.

55276 Oppenheim, 24.04.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz
gez. Groth, Bürgermeister