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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 18/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Dorn-Dürkheim

für das Haushaltsjahr 2025

vom 20.02.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden im Haushaltsjahr 2025

1. im Ergebnishaushalt 2025

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  2.222.054,10 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  2.179.093,00 Euro

der Jahresüberschuss auf  —  42.961,10 Euro

2. im Finanzhaushalt 2025

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf  —  86.725,10 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  282.504,70 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  618.041,25 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  -335.536,55 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  248.811,45 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite im Jahr 2025, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

zinslose Kredite  —  0,00 Euro

verzinste Kredite  —  0,00 Euro

zusammen  —  0,00 Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2025

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf  —  0,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf  —  0,00 Euro.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

wird festgesetzt auf  —  601.349,00 €.

§ 5

Steuersätze

(1) Die Steuersätze 2025 für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A  —  345 v.H.

Grundsteuer B  —  465 v.H.

Gewerbesteuer  —  380 v.H.

(2) Die Hundesteuer für das Jahr 2025 beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund  —  60,00 Euro

für den zweiten Hund  —  90,00 Euro

für jeden weiteren Hund  —  110,00 Euro

für den ersten gefährlichen Hund  —  480,00 Euro

für den zweiten gefährlichen Hund  —  720,00 Euro

für jeden weiteren gefährlichen Hund  —  880,00 Euro

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden hier wie folgt für das Jahr 2025 festgesetzt:

(1) Weinbergshut  —  30,00 Euro pro Hektar

(2) Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen

von Wirtschaftswegen  —  10,00 Euro pro Hektar

Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert von

0,00 Euro

bis

7.500,00 Euro

7.500,01 Euro

bis

25.000,00 Euro

25.000,01 Euro

bis

50.000,00 Euro

50.000,01 Euro

und darüber

51,00 Euro

§ 7

Eigenkapital

Der Stand zum 31.12.2023 beläuft sich voraussichtlich auf 2.818.538,60 €. Der Stand zum 31.12.2024 beläuft sich voraussichtlich auf 3.257.813,06 €.

Voraussichtlich wird sich das Eigenkapital zum 31.12.2025 auf einen Stand von 3.300.774,16 € beziffern.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 Euro überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Dorn-Dürkheim, den 17.04.2025
Gez. Klaus-Peter Haas, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 25.02.2025 vorgelegt worden. Sie enthält genehmigungspflichtige Teile.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 29.01.2025 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Dorn-Dürkheim hatten die Möglichkeit bis zum 19.02.2025 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.

Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan von Freitag, 02.05.2025 bis Freitag, 30.05.2025 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 213-214, öffentlich aus.

55276 Oppenheim 17.04.2025
gez. Martin Groth
Bürgermeister

Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung des Verfahrens oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.