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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 18/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Dorn-Dürkheim für das Haushaltsjahr 2026 vom 25.02.2026

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden im Haushaltsjahr 2026

1. im Ergebnishaushalt 2026

der Gesamtbetrag der Erträge auf

2.275.709,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.232.785,00 Euro

der Jahresüberschuss auf

42.924,00 Euro

2. im Finanzhaushalt 2026

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

87.628,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.156.816,50 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

967.041,25 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

189.775,25 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-277.403,25 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite im Jahr 2026, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

zinslose Kredite  —  0,00 Euro

verzinste Kredite  —  0,00 Euro

zusammen  —  0,00 Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 700.000 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.000.000,00 €.

§ 5

Steuersätze

[1] Die Steuersätze 2026 für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A  —  345 v.H.

Grundsteuer B  —  465 v.H.

Gewerbesteuer  —  380 v.H.

[2] Die Hundesteuer für das Jahr 2026 beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund  —  60,00 Euro

für den zweiten Hund  —  90,00 Euro

für jeden weiteren Hund  —  110,00 Euro

für den ersten gefährlichen Hund  —  480,00 Euro

für den zweiten gefährlichen Hund  —  720,00 Euro

für jeden weiteren gefährlichen Hund  —  880,00 Euro

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden hier wie folgt für das Jahr 2026 festgesetzt:

[1] Weinbergshut  —  30,00 Euro pro Hektar

[2] Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen

von Wirtschaftswegen  —  10,00 Euro pro Hektar

Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert von

0,00 Euro

bis

7.500,00 Euro

15,00 Euro

7.500,01 Euro

bis

25.000,00 Euro

25,00 Euro

25.000,01 Euro

bis

50.000,00 Euro

35,00 Euro

50.000,01 Euro

und darüber

51,00 Euro

§ 7

Eigenkapital

Der Stand zum 31.12.2024 beläuft sich voraussichtlich auf 2.804.171,27€. Der Stand zum 31.12.2025 beläuft sich voraussichtlich auf 2.817.132,27€.

Voraussichtlich wird sich das Eigenkapital zum 31.12.2026 auf einen Stand von 2.860.056,27€ beziffern.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 Euro überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Dorn-Dürkheim, den 25.02.2026
Gez. Klaus-Peter Haas, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 05.03.2026 vorgelegt worden. Sie enthält genehmigungspflichtige Teile.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 06.02.2026 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Dorn-Dürkheim hatten die Möglichkeit bis zum 24.02.2026 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.

Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan von Mittwoch, 29.04.2026 bis Freitag, 29.05.2026 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 213-214, öffentlich aus.

55276 Oppenheim 22.04..2026
gez. Martin Groth, Bürgermeister