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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 19/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Friesenheim für das Haushaltsjahr 2026/2027 vom 20.04.2026

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden im Haushaltsjahr 2026

1.

im Ergebnishaushalt 2026

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.064.488

Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.061.947

Euro

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf

2.541

Euro

2.

im Finanzhaushalt 2026

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

28.712

Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

21.000

Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

116.000

Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-95.000

Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

66.288

Euro

Festgesetzt werden im Haushaltsjahr 2027

1.

im Ergebnishaushalt 2027

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.064.268

Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.051.630

Euro

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf

12.638

Euro

2.

im Finanzhaushalt 2027

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

38.693

Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

87.500

Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

250.000

Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-162.500

Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

123.807

Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite im Jahr 2026, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

zinslose Kredite

0,00

Euro

verzinste Kredite

0,00

Euro

zusammen

0,00

Euro

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite im Jahr 2027, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

zinslose Kredite

0,00

Euro

verzinste Kredite

0,00

Euro

zusammen

0,00

Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

für das Jahr 2026

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 150.000 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.

für das Jahr 2027

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.

§4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt auf 0 €.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2027 festgesetzt auf 0 €.

§ 5

Steuersätze

[1]  Die Steuersätze 2026 für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A

345

v.H.

Grundsteuer B

465

v.H.

Gewerbesteuer

380

v.H.

[2] Die Steuersätze 2027 für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A

345

v.H.

Grundsteuer B

465

v.H.

Gewerbesteuer

380

v.H.

[3] Die Hundesteuer für das Jahr 2026 beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

48,00

Euro

für den zweiten Hund

72,00

Euro

für jeden weiteren Hund

90,00

Euro

für den ersten gefährlichen Hund

384,00

Euro

für den zweiten gefährlichen Hund

576,00

Euro

für jeden weiteren gefährlichen Hund

720,00

Euro

[4] Die Hundesteuer für das Jahr 2027 beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

48,00

Euro

für den zweiten Hund

72,00

Euro

für jeden weiteren Hund

90,00

Euro

für den ersten gefährlichen Hund

384,00

Euro

für den zweiten gefährlichen Hund

576,00

Euro

für jeden weiteren gefährlichen Hund

720,00

Euro

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden hier wie folgt für das Jahr 2026 festgesetzt:

[1] Weinbergshut

20,00

Euro pro Hektar

[2] Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen

von Wirtschaftswegen

0,00

Euro pro Hektar

[3] Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert von

0,00 Euro

bis

7.500,00 Euro

15,00

Euro

7.500,01 Euro

bis

25.000,00 Euro

25,00

Euro

25.000,01 Euro

bis

50.000,00 Euro

35,00

Euro

50.000,01 Euro

und darüber

51,00  Euro

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden hier wie folgt für das Jahr 2027 festgesetzt:

[4]

Weinbergshut

20,00

Euro pro Hektar

[5] Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen

von Wirtschaftswegen

0,00

Euro pro Hektar

[6] Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert von

0,00 Euro

bis

7.500,00 Euro

15,00

Euro

7.500,01 Euro

bis

25.000,00 Euro

25,00

Euro

25.000,01 Euro

bis

50.000,00 Euro

35,00

Euro

50.000,01 Euro

und darüber

51,00

Euro

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 2.755.391,24 Euro und zum 31.12.2024 dann 2.913.876,24 Euro.

Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2025 voraussichtlich 2.927.233,24 Euro.

Für das Jahr 2026 wird mit voraussichtlich 2.929.774,24 Euro und für das Jahr 2027 mit 2.942.412,24 Euro gerechnet.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500 Euro überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Friesenheim, den 08.05.2026
(Dienstsiegel)
(Daniel Kölsch)
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 und 2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21.04.2026 vorgelegt worden. Sie enthält genehmigungspflichtigen Teile.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 11.03.2026 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Eimsheim hatten die Möglichkeit bis zum 20.04.2026 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.

Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan vom Donnerstag, 07.05.2026 bis Montag, 29.05.2026, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 213-214, öffentlich aus.

55276 Oppenheim, 30.04.2026
gez. Martin Groth
Bürgermeister