Sehr geehrte Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in unserer Ortsgemeinde Undenheim haben wir einen wichtigen Schritt in Richtung einer modernen und nachhaltigen Infrastruktur gemacht: Im Rahmen unseres beschlossenen Ausbauprogramms wurde die Straßenbeleuchtung erneuert und auf zukunftsweisende, energiesparende LED-Technik umgestellt.
Durch diese Maßnahme senken wir langfristig den Stromverbrauch und schonen die Umwelt. Für diese notwendige Investition sind abrechnungsfähige Kosten entstanden, die nach geltendem Recht solidarisch auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wir möchten Sie heute transparent über das weitere Vorgehen informieren:
Erhebung wiederkehrender Beiträge
Für die Refinanzierung der Maßnahme werden in der gesamten Abrechnungseinheit der Ortsgemeinde Undenheim sogenannte wiederkehrende Ausbaubeiträge erhoben. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die „Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Undenheim“ vom 23. Januar 2023.
Wer ist beitragspflichtig?
Die Beitragspflicht betrifft grundsätzlich alle Grundstücke in der Abrechnungseinheit, die zwei Voraussetzungen erfüllen:
1. | Das Grundstück kann baulich, gewerblich, industriell oder in vergleichbarer Weise genutzt werden. |
2. | Das Grundstück verfügt rechtlich und tatsächlich über eine Zufahrt oder einen Zugang zu einer öffentlichen Verkehrsanlage (Straße/Wege) innerhalb von Undenheim. |
Wie geht es nun weiter?
Damit Sie ausreichend Zeit haben, sich auf die Beitragszahlung einzustellen und die Berechnungen nachzuvollziehen, erfolgt die Abwicklung in zwei Schritten:
• | Schritt 1: Alle betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten in Kürze zunächst ein detailliertes Informationsschreiben. |
• | Schritt 2: Erst zu einem späteren, gesonderten Zeitpunkt werden die eigentlichen Beitragsbescheide mit der konkreten Zahlungsaufforderung postalisch zugestellt. Sie müssen also aktuell noch keine Zahlungen leisten. |
Wo finden Sie weitere Informationen? Wir legen großen Wert darauf, dass Sie sich umfassend informieren können. Die zugrundeliegende Satzung sowie weiterführende Erläuterungen stehen Ihnen wie folgt zur Verfügung:
• | Einsicht vor Ort: Während der regulären Sprechzeiten können Sie die Satzung in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz einsehen. |
• | Satzung online: Den vollständigen Text der Satzung finden Sie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde unter: www.vg-rhein-selz.de/rathaus-politik/orstgemeinden-staedte/undenheim/satzungen-ortsrecht-undenheim/ |
• | Allgemeine Informationen: Grundlegende Erläuterungen zum Thema „Wiederkehrende Beiträge“ und deren Funktionsweise haben wir hier für Sie zusammengefasst: www.vg-rhein-selz.de/buerger-service/bauen-in-der-verbandsgemeinde/wiederkehrende-beitraege/ |
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.