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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften, Dorfentwicklung, Verkehr und Friedhofswesen und des Haupt- und Finanzausschusses der Ortsgemeinde Undenheim

Am Donnerstag, dem 19.01.2023, 19:00 Uhr, findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften, Dorfentwicklung, Verkehr und Friedhofswesen und des Haupt- und Finanzausschusses der Ortsgemeinde Undenheim in der Goldbach Halle, Alzeyer Straße 33, 55278 Undenheim mit folgender Tagesordnung statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Bauanträge/Bauvoranfragen; Erteilung des Einvernehmens nach §§ 14 Abs. 2, 31 Abs. 2 und 36 Baugesetzbuch

1.1

Undenheim; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 71 LBauO; Erneute Beteiligung der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 2 BauGB;

hier: Kirchstraße; Flur 1, Flurstücke 110, 111/1, 111/2

Neubau einer Gartenlaube

2.

Mitteilungen

3.

Anfragen

Nichtöffentlicher Teil

1.

Ablehnung des Fällantrages einer gemeindlichen Kastanie

2.

Grundstücksangelegenheiten;

Verpachtung einer Ackerfläche

3.

Grundstücksangelegenheit;

Verpachtung einer Ausgleichsfläche

4.

Grundstücksangelegenheiten;

Zustimmung zu Dachüberstand über gemeindeeigenen Fußweg Staatsrat-Schwamb-Straße, Flur 1, Nr. 460/1

5.

Vermietung des gemeindlichen Kunstrasenplatzes an nicht örtliche Sportvereine

6.

Mitteilungen

7.

Anfragen

Öffentlicher Teil

Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung

Die Rats-/Ausschusssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung RLP (GemO) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf 20 Personen begrenzt.

Beim Betreten und Verlassen des Sitzungsortes gilt weiterhin Maskenpflicht (medizinische OP-Maske oder FFP2 Maske). Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitzplatz einnehmen.

55278 Undenheim, 06.01.2023
gez. Marcus Becker, Ortsbürgermeister