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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 2/2024
Andere Behörden und Stellen - Amtlicher Teil
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Genehmigung nach Grundstücksverkehrsgesetz

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Hillesheim

Gewann

Nutzungsart

Fläche

Im Jungflur

Landwirtschaftsfläche

10.317 m²

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke zu den gleichen Bedingungen des Vertrages interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse

bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen

bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Postfach 1355, 55206 Ingelheim schriftlich bekunden. Dies kann per E-Mail an speth.sebastian@mainz-bingen.de erfolgen. Unter Beachtung des Datenschutzes erhalten sie dann nähere Auskünfte über Flur, Flurstücksnummer und Bedingungen des Vertrages.