Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 22.11.2023 geprüft und vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.11.2023 festgestellt. Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rhein-Selz und den Beigeordneten wurde gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 114 Abs. 2 GemO öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss liegt in der Zeit vom 11.01.2024 bis 19.01.2024 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant‘ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer 207, während der allgemeinen Öffnungszeiten, öffentlich aus.