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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 20/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Guntersblum

Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2024 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Guntersblum

Einsichtnahme und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2024 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wurde den Ratsmitglieder am 15.05.2024 zugeleitet.

Sie, die Bürgerinnen und Bürger, haben nun die Möglichkeit, ab sofort bis zur Beschlussfassung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Guntersblum Einsicht in die Nachtragshaushaltssatzung 2024 und die entsprechenden Unterlagen zu nehmen.

Die Einsichtnahme ist in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim (06133/4901-231 oder per Mail an matthias.mohr@vg-rhein-selz.de) möglich. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Ferner können Sie von der Bekanntmachung an, innerhalb von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, schriftlich oder elektronisch (Email-Adresse: matthias.mohr@vg-rhein-selz.de) Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2024, dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen einreichen; über diese Vorschläge wird dann der Gemeinderat Guntersblum am 03.05.2024 befinden.

67583 Guntersblum, den 10.05.2024
gez. Claudia Bläsius-Wirth, Ortsbürgermeisterin