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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 20/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Friesenheim für das Haushaltsjahr 2024 vom 29.04.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf —  1.051.223 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  970.362 Euro

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf  —  80.861 Euro

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  106.675 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  21.000 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  33.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  -12.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  -94.675 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

zinslose Kredite  —  0 Euro

verzinste Kredite  —  0 Euro

zusammen  —  0 Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf: 44.281,45 €.

§ 5

Steuersätze

[1] Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A  —  345 v.H.

Grundsteuer B  —  465 v.H.

Gewerbesteuer  —  380 v.H.

[2] Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund  —  55 Euro

für den zweiten Hund  —  70 Euro

für jeden weiteren Hund  —  75 Euro

für gefährliche Hunde das Dreifache des jeweiligen Steuersatzes

§ 6

Gebühren und Beiträge

[1] Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden hier wie folgt festgesetzt.

[2] Zur Deckung der Aufwendungen für die Weinbergshut werden folgende Beiträge erhoben:

Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2024  —  34,00 Euro pro Hektar

Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2022  —  -9,65 Euro pro Hektar

[3] Für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Feldwegen, Wirtschaftswegen, Weinbergswegen und von Waldwegen werden folgende Beiträge erhoben:

Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2024  — 0,00 Euro pro Hektar

Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2022  — 0,00 Euro pro Hektar

[4] Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert von

0,00 Euro

bis

25.565,00 Euro

26,00 Euro

25.565,01 Euro

und darüber

52,00 Euro

[5] Der Geldbetrag pro Stellplatz gemäß § 47 LBauO wird auf 6.200 Euro festgesetzt.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt voraussichtlich 2.554.116,31 Euro, zum 31.12.2023 ings. 2.558.215,31 Euro und zum 31.12.2024 dann 2.639.076,31 Euro.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 Euro überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 10

Stundung, Niederschlagung und Erlass

[1] Die Höhe der unerheblichen Beträge wird auf 60,00 Euro festgesetzt.

[2] Der Hauptausschuss wird ermächtigt, über unbefristete Niederschlagungen und über den Erlass von Forderungen von 60,01 Euro bis 2.600,00 Euro endgültig zu entscheiden.

Friesenheim, den 07.05.2024
(Dienstsiegel)
(Daniel Kölsch)
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 30.04.2024 vorgelegt worden. Sie enthält genehmigungspflichtigen Teile.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 10.04.2024 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Friesenheim hatten die Möglichkeit bis zum 29.04.2024 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.

Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan vom 16.05.2024 bis 27.05.2024, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 219, öffentlich aus.

55276 Oppenheim, 07.05.2024
gez. Martin Groth
Bürgermeister