Titel Logo
Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 20/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz für das Haushaltsjahr 2026 vom 05.02.2026

Der Verbandsgemeinderat hat am 05.02.2025 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.1 im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

35.856.398,42 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

35.830.352,00 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

26.046,42 €

1.2 im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

1.811.189,42€

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

3.175.220,98 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

26.484.085,98 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

- 23.308.865,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

21.497.675,58 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

Hj. 2026

für zinslose Kredite auf  —  0,00 €

für verzinste Kredite auf  —  22.617.379,58 € 

zusammen auf  —  22.617.379,58 €

Hj. 2026

Darlehensumschuldung / -prolongation  —  0 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die in Künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, werden wie folgt festgesetzt:

12.580.000 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen beläuft sich auf:

12.580.000 €

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf:

33.000.000 €

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

10.000.000 €

§ 5

Unterrichtsgebühren der Jugendmusikschule

Die Unterrichtsgebühren der Jugendmusikschule sind in monatlichen Raten – jeweils zum 15. eines Monats - zu zahlen.

 

 

§ 6

Verbandsgemeindeumlage

Die Verbandsgemeindeumlage wird auf 38% v.H. für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt.

Ortsgemeinde

Umlagesumme

(Endabrechnung)

VG-

Umlage

(39 v.H.)

Umlagesumme

(Plan)

VG-

Umlage

(38 v.H.)

2025

2026

vorläufig

EUR

EUR

EUR

EUR

Dalheim

1.151.571

449.113

1.263.441

480.107

Dexheim

1.657.681

646.496

1.925.325

731.623

Dienheim

2.486.083

969.572

2.493.786

947.639

Dolgesheim

1.053.379

410.818

1.061.652

403.427

Dorn-Dürkh.

1.041.271

406.096

1.062.000

403.560

Eimsheim

621.816

242.508

650.555

247.210

Friesenheim

813.569

317.292

813.831

309.255

Guntersblum

4.873.157

1.900.531

5.453.129

2.072.189

Hahnheim

1.917.066

747.656

2.019.875

767.552

Hillesheim

780.890

304.547

813.449

309.110

Köngernheim

1.758.417

685.783

1.940.493

737.387

Ludwigshöhe

603.230

235.260

601.890

228.718

Mommenheim

4.079.891

1.591.157

4.307.254

1.636.756

Nierstein

10.874.765

4.241.158

11.416.668

4.338.333

Oppenheim

9.145.353

3.566.688

9.322.353

3.542.494

Selzen

2.564.302

1.000.078

3.911.209

1.486.259

Uelversheim

1.409.309

549.631

1.223.498

464.929

Undenheim

3.779.650

1.474.064

3.521.123

1.338.026

Weinolsheim

800.626

312.244

1.017.408

386.615

Wintersheim

321.633

125.437

321.032

121.992

51.733.659

20.176.127

55.139.972

20.953.189

§ 7

Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt für die Verbandsgemeinde Rhein-Selz 35.122.102,26€. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2024 beträgt 35.122.854,26€, zum 31.12.2025 dann 35.123.381,26€ und zum 31.12.2026 dann 35.149.427,68€.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 15.000 € netto überschritten sind.

§ 9

Einzelveranschlagung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro sind im einzeln in der Investitionsübersicht dargestellt. Ebenso solche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen die sich über mehrere Jahre erstrecken.

§ 10

Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Oppenheim, den 13.05.2026
(Dienstsiegel)
(Martin Groth)
Bürgermeister

Hinweise:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach

§ 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Abs. 1 GemO erfolgte am 26.11.2025 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Bis 11.12.2025 konnten Vorschläge zum Planentwurf eingereicht werden.

Gemäß § 97 Abs. 3 GemO liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 13.05.2026 bis 29.05.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R213, während der Dienststunden öffentlich aus.

55276 Oppenheim, 13.15.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz
gez. Groth
Bürgermeister