Der Stadtrat Nierstein hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter
(KomAEVO) die folgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 11 abs. 3 erhält folgende Fassung:
(3) § 8 Abs. 4 gilt entsprechend, mit der Maßgabe, dass die dort genannten Beträge pro Stunde gelten.
Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.