Titel Logo
Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 20/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Nierstein vom 28.04.2026

Der Stadtrat Nierstein hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter

(KomAEVO) die folgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 11 abs. 3 erhält folgende Fassung:

§ 11

Aufwandsentschädigung des Stadtbürgermeisters

(3) § 8 Abs. 4 gilt entsprechend, mit der Maßgabe, dass die dort genannten Beträge pro Stunde gelten.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Nierstein, den 28.04.2026
Jochen Schmitt, Stadtbürgermeister