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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 21/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzungder Ortsgemeinde Selzenfür das Haushaltsjahr 2023vom 28.03.2023

Der Gemeinderat hat am 28.03.2023 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung einstimmig beschlossen. Die Haushaltssatzung ist gemäß §97 Abs.2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 06.04.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen und

außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

für zinslose Kredite auf

für verzinste Kredite auf

zusammen auf

nachrichtlich:

Darlehensumschuldungen / -prolongationen im Hj. 2023

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite

aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  —  0,00 €

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

für den zweiten Hund

für jeden weiteren Hund

für gefährliche Hunde das Achtfache des jeweiligen Steuersatzes

§ 5

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBL. S 57) werden festgesetzt:

Weinbergshut

• Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2023

• Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2021

Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Wirtschaftswegen

• Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2023

• Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2021

Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts (§§ 24 und 25 BauGB) erhebt die Gemeinde eine Gebühr

von  —  60,00 €

Die Stellplatzgebühren

gem. § 47 LBauO werden wie folgt festgesetzt:

je Stellplatz  —  10.225,00 €

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 8.035.289,66 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2022 beträgt 7.908.197,66 € und zum 31.12.2023 dann 7.913.066,00 €.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 € überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 9

Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Selzen, den 16.05.2023
gez. Monja Seidel, Ortsbürgermeisterin

Hinweise:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß §97 Abs.2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 06.04.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Abs. 1 GemO, erfolgte am 09.03.2023 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Entwurfes der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und Anlagen.

Gemäß § 97 Abs. 3 GemO liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 25.05.2023 bis 05.06.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer 213, während der Dienststunden öffentlich aus.

55276 Oppenheim, 16.05.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz
gez. Groth, Bürgermeister