Der Gemeinderat hat am 31.01.2023 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist gemäß §97 Abs 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 06.03.2023 vorgelegt worden. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung liegt mit Schreiben vom 28.04.2023 vor.
Festgesetzt werden
im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge — 3.043.342 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen — 3.038.005 €
der Jahresüberschuss — 5.337 €
im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen — 70.390 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit — 1.077.950 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — 1.643.880 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit — -565.930 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit — 558.640 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit — 63.100 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit — 495.540 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:
für zinslose Kredite auf — 0 €
für verzinste Kredite auf — 558.640 €
zusammen auf — 558.640 €
nachrichtlich:
Darlehensumschuldungen / -prolongationen im Hj. 2023 — keine
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 0 €
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wir folgt festgesetzt: — Hj. 2022 -> Hj 2023
• Grundsteuer A — 305 % -> 345 %
• Grundsteuer B — 370 % -> 465 %
• Gewerbesteuer — 370 % -> 380 %
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
• für den ersten Hund — 70 €
• für den zweiten Hund — 85 €
• für den dritten Hund — 110 €
• für jeden weiteren Hund — 140 €
für gefährliche Hunde das Achtfache des jeweiligen Steuersatzes
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBL. S 57) werden festgesetzt:
Weinbergshut
• Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2023 — 23,00 € pro Hektar
• Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2021 — 0,00 € pro Hektar
Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Wirtschaftswegen
• Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2023 — 0,00 € pro Hektar
• Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2021 — 0,00 € pro Hektar
Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts (§§ 24 und 25 BauGB) erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert
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| bis | 2.000,00 € | keine Gebühr |
| von | 2.000,01 € | bis | 25.000,00 € | 30,00 € |
| von | 25.000,01 € | und darüber |
| 60,00 € |
Bei Nichtnachweisung des Grundstückwertes wird die Gebühr in Höhe von 60,00 € erhoben.
Die Stellplatzgebühren
gem. § 47 LBauO werden wie folgt festgesetzt:
je Stellplatz — 10.225,00 €
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 3.735.384,71 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2022 beträgt 3.396.743,71 € und zum 31.12.2023 dann 3.402.080,71 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500,00 € überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs 2 GemO der Aufsichtsbehörde vorgelegt worden. Sie enthält genehmigungspflichtige Teile.
Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Abs. 1 GemO, erfolgte am 11.01.2023 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Entwurfes der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und Anlagen.
Gemäß § 97 Abs. 3 GemO liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 01.06.2023 bis 12.06.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer 213, während der Dienststunden öffentlich aus.