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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 22/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Köngernheimfür das Haushaltsjahr 2023 vom 31.01.2023

Der Gemeinderat hat am 31.01.2023 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist gemäß §97 Abs 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 06.03.2023 vorgelegt worden. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung liegt mit Schreiben vom 28.04.2023 vor.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge  —  3.043.342 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen  —  3.038.005 €

der Jahresüberschuss  —  5.337 €

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen  —  70.390 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit  —  1.077.950 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  —  1.643.880 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit  —  -565.930 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit  —  558.640 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit  —  63.100 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit  —  495.540 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

für zinslose Kredite auf  —  0 €

für verzinste Kredite auf  —  558.640 €

zusammen auf  —  558.640 €

nachrichtlich:

Darlehensumschuldungen / -prolongationen im Hj. 2023  —  keine

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  — 0 €

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wir folgt festgesetzt:  —  Hj. 2022 -> Hj 2023

• Grundsteuer A  —  305 % -> 345 %

• Grundsteuer B  — 370 % -> 465 %

• Gewerbesteuer  —  370 % -> 380 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

• für den ersten Hund  —  70 €

• für den zweiten Hund  —  85 €

• für den dritten Hund  —  110 €

• für jeden weiteren Hund  —  140 €

für gefährliche Hunde das Achtfache des jeweiligen Steuersatzes

§ 5

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBL. S 57) werden festgesetzt:

Weinbergshut

• Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2023  —  23,00 € pro Hektar

• Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2021  —  0,00 € pro Hektar

Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Wirtschaftswegen

• Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2023  —  0,00 € pro Hektar

• Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2021  —  0,00 € pro Hektar

Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts (§§ 24 und 25 BauGB) erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert

bis

2.000,00 €

keine Gebühr

von

2.000,01 €

bis

25.000,00 €

30,00 €

von

25.000,01 €

und darüber

60,00 €

Bei Nichtnachweisung des Grundstückwertes wird die Gebühr in Höhe von 60,00 € erhoben.

Die Stellplatzgebühren

gem. § 47 LBauO werden wie folgt festgesetzt:

je Stellplatz  —  10.225,00 €

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 3.735.384,71 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2022 beträgt 3.396.743,71 € und zum 31.12.2023 dann 3.402.080,71 €.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500,00 € überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 9

Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Köngernheim, den 23.05.2023
gez. Jutta Hoff, Ortsbürgermeisterin
Hinweise:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs 2 GemO der Aufsichtsbehörde vorgelegt worden. Sie enthält genehmigungspflichtige Teile.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Abs. 1 GemO, erfolgte am 11.01.2023 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Entwurfes der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und Anlagen.

Gemäß § 97 Abs. 3 GemO liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 01.06.2023 bis 12.06.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer 213, während der Dienststunden öffentlich aus.

55276 Oppenheim,
Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz
gez. Groth, Bürgermeister