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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 22/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Dexheim für das Haushaltsjahr 2024 vom 26.03.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbedarf der Erträge auf  —  2.125.932 EUR

der Gesamtbedarf der Aufwendungen auf  —  2.002.391 EUR

der Jahresüberschuss / Fehlbetrag auf  —  123.541 EUR

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen  —  214.607 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  8.000 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  26.000 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  -18.000 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  -196.607 EUR

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

für zinslose Kredite auf  —  0,00 EUR

für verzinste Kredite auf  —  0,00 EUR

zusammen auf  —  0,00 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf: 92.053,95 €.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf  —  345 v.H.

Grundsteuer B auf  —  465 v.H.

Gewerbesteuer auf  —  380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund  —  60,00 Euro

für den zweiten Hund  —  90,00 Euro

für jeden weiteren Hund  —  120,00 Euro

für gefährliche Hunde das Achtfache des jeweiligen Steuersatzes

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG), werden wie folgt festgesetzt:

Zur Deckung der Aufwendungen für die Weinbergshut werden folgende Beiträge erhoben:

Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2024  —  5,00 EUR

Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2022  —  0,00 EUR

Für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen bei Feldwegen, Wirtschaftswegen,

Weinbergswegen und von Waldwegen werden folgende Beiträge erhoben

Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2024  —  30,00 EUR

Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2022  —  0,00 EUR

Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert

von

0,00 EUR

bis

15.00,00 EUR

15,00 EUR

von

15.000,01 EUR

bis

50.000,00 EUR

35,00 EUR

von

50.000,01 EUR

bis

100.000,00 EUR

55,00 EUR

von

100.000,01 EUR

bis

150.000,00 EUR

80,00 EUR

von

150.000,01 EUR

und

darüber

110,00 EUR

Der Geldbetrag pro Stellplatz oder Garage (Ablösebetrag) gemäß § 47 Absatz 4 Landesbauordnung (LBauO) wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 (Haushaltsvorvorjahr) beträgt 5.590.331 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 (Vorjahr) beträgt 5.591.011 EUR und zum 31.12.2024 (Haushaltsjahr) dann wahrscheinlich 5.714.552 EUR.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 EUR überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 10

Stundung, Niederschlagung und Erlass

1.

Die Höhe der unerheblichen Beträge wird auf 50 EUR festgesetzt.

2.

Der Hauptausschuss wird ermächtigt, über unbefristete Niederschlagungen und über den Erlass von Forderungen von 50,01 EUR bis 2.560,00 EUR endgültig zu entscheiden.

Dexheim, 15. Mai 2024
gez. Hubert Horn
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 07.05.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 06.03.2024 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dexheim hatten die Möglichkeit bis zum 26.03.2024 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.

Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan von 30.05.2024 bis 10.06.2024, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 213, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

55276 Oppenheim, 15. Mai 2024
gez. Martin Groth
Bürgermeister