Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden:
im Ergebnishaushalt
der Gesamtbedarf der Erträge auf — 2.125.932 EUR
der Gesamtbedarf der Aufwendungen auf — 2.002.391 EUR
der Jahresüberschuss / Fehlbetrag auf — 123.541 EUR
im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen — 214.607 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 8.000 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 26.000 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — -18.000 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — -196.607 EUR
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:
für zinslose Kredite auf — 0,00 EUR
für verzinste Kredite auf — 0,00 EUR
zusammen auf — 0,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf: 92.053,95 €.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A auf — 345 v.H.
Grundsteuer B auf — 465 v.H.
Gewerbesteuer auf — 380 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund — 60,00 Euro
für den zweiten Hund — 90,00 Euro
für jeden weiteren Hund — 120,00 Euro
für gefährliche Hunde das Achtfache des jeweiligen Steuersatzes
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG), werden wie folgt festgesetzt:
Zur Deckung der Aufwendungen für die Weinbergshut werden folgende Beiträge erhoben:
Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2024 — 5,00 EUR
Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2022 — 0,00 EUR
Für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen bei Feldwegen, Wirtschaftswegen,
Weinbergswegen und von Waldwegen werden folgende Beiträge erhoben
Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2024 — 30,00 EUR
Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2022 — 0,00 EUR
Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert
| von | 0,00 EUR | bis | 15.00,00 EUR | 15,00 EUR |
| von | 15.000,01 EUR | bis | 50.000,00 EUR | 35,00 EUR |
| von | 50.000,01 EUR | bis | 100.000,00 EUR | 55,00 EUR |
| von | 100.000,01 EUR | bis | 150.000,00 EUR | 80,00 EUR |
| von | 150.000,01 EUR | und | darüber | 110,00 EUR |
Der Geldbetrag pro Stellplatz oder Garage (Ablösebetrag) gemäß § 47 Absatz 4 Landesbauordnung (LBauO) wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 (Haushaltsvorvorjahr) beträgt 5.590.331 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 (Vorjahr) beträgt 5.591.011 EUR und zum 31.12.2024 (Haushaltsjahr) dann wahrscheinlich 5.714.552 EUR.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 EUR überschritten sind.
Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
| 1. | Die Höhe der unerheblichen Beträge wird auf 50 EUR festgesetzt. |
| 2. | Der Hauptausschuss wird ermächtigt, über unbefristete Niederschlagungen und über den Erlass von Forderungen von 50,01 EUR bis 2.560,00 EUR endgültig zu entscheiden. |
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 07.05.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 06.03.2024 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dexheim hatten die Möglichkeit bis zum 26.03.2024 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.
Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan von 30.05.2024 bis 10.06.2024, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 213, öffentlich zur Einsichtnahme aus.