Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden im Haushaltsjahr 2024
| 1. im Ergebnishaushalt 2024 | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.134.121,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.008.381,00 Euro |
| der Jahresüberschuss auf | 125.740,00 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt 2024 | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 167.080,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 525.758,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 572.950,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -47.192,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -119.888,00 Euro |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite im Jahr 2024, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:
zinslose Kredite — 0,00 Euro
verzinste Kredite — 0,00 Euro
zusammen — 0,00 Euro
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf — 571.787,92 €.
[1] Die Steuersätze 2024 für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A — 345 v.H.
Grundsteuer B — 465 v.H.
Gewerbesteuer — 380 v.H.
[2] Die Hundesteuer für das Jahr 2024 beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund — 60,00 Euro
für den zweiten Hund — 90,00 Euro
für jeden weiteren Hund — 110,00 Euro
für den ersten gefährlichen Hund — 480,00 Euro
für den zweiten gefährlichen Hund — 720,00 Euro
für jeden weiteren gefährlichen Hund — 880,00 Euro
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden hier wie folgt für das Jahr 2024 festgesetzt:
[1] Weinbergshut 30,00 Euro pro Hektar
[2] Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Wirtschaftswegen 10,00 Euro pro Hektar
Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert von
| 0,00 Euro | bis | 7.500,00 Euro | 15,00 Euro |
| 7.500,01 Euro | bis | 25.000,00 Euro | 25,00 Euro |
| 25.000,01 Euro | bis | 50.000,00 Euro | 35,00 Euro |
| 50.000,01 Euro | und darüber |
| 51,00 Euro |
Der Stand zum 31.12.2022 beträgt 2.487.391,08 €. Der Stand zum 31.12.2023 beläuft sich voraussichtlich auf 2.546.076,08 €.
Voraussichtlich wird das Eigenkapital zum 31.12.2024 auf einen Stand von 2.671.816,08 € beziffern.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.100,00 Euro überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 06.03.2024 und 16.05.2024 vorgelegt worden. Sie enthält genehmigungspflichtige Teile.
Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 14.02.2024 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Dorn-Dürkheim hatten die Möglichkeit bis zum 05.03.2024 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.
Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan von Freitag, 31.05.2024 bis Mittwoch, 12.06.2024 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 207, öffentlich aus.