Der Gemeinderat hat am 21.02.2024 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung mehrheitlich beschlossen. Die Haushaltssatzung ist gemäß §97 Abs.2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26.02.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Festgesetzt werden
| im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 4.735.231 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 4.732.658 € |
| Jahresergebnis | 2.573 € |
| im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 114.120 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 119.300 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 180.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -60.700 € |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0 € |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 53.420 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -53.420 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:
| für zinslose Kredite auf | 0,00 € |
| für verzinste Kredite auf | 0,00 € |
| zusammen auf | 0,00 € |
| nachrichtlich: | |
| Darlehensumschuldungen / -prolongationen im Hj. 2024 | 0,00 € |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite
aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 0,00 €
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgelegt auf 0,00 €.
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wir folgt festgesetzt: | Hj 2024 |
| § Grundsteuer A | 345 % |
| § Grundsteuer B | 465 % |
| § Gewerbesteuer | 380 % |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: | |
| § für den ersten Hund | 76,20 € |
| § für den zweiten Hund | 83,82 € |
| § für jeden weiteren Hund | 106,68 € |
für gefährliche Hunde das Achtfache des jeweiligen Steuersatzes
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBL. S 57) werden festgesetzt:
1. Weinbergshut
| § Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2024 | 34,00 € pro Hektar |
| § Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2022 | 10,31 € pro Hektar |
2. Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Wirtschaftswegen
| § Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2024 | 12,00 € pro Hektar |
| § Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2022 | 0,00 € pro Hektar |
3. Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts (§§ 24 und 25 BauGB) erhebt die Gemeinde eine Gebühr
| von | 25,00 € |
4. Stellplatzablösegebühren im Gemeindegebiet
| Der Geldbetrag pro Stellplatz gemäß § 47 LBauO wird festgesetzt auf | 20.000,00 € |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 8.178.412,61 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2023 beträgt 8.178.710,61 € und zum 31.12.2024 dann 8.181.283,61 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000,00 € überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Hinweise:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Abs. 1 GemO, erfolgte am 31.01.2024 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Entwurfes der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und Anlagen.
Gemäß § 97 Abs. 3 GemO liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 31.05.2024 bis 12.06.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer 213, während der Dienststunden öffentlich aus.