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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 22/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hahnheim

für das Haushaltsjahr 2024 vom 21.02.2024

Der Gemeinderat hat am 21.02.2024 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung mehrheitlich beschlossen. Die Haushaltssatzung ist gemäß §97 Abs.2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26.02.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

für zinslose Kredite auf

0,00 €

für verzinste Kredite auf

0,00 €

zusammen auf

0,00 €

nachrichtlich:

Darlehensumschuldungen / -prolongationen im Hj. 2024

0,00 €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite

aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf —  0,00 €

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgelegt auf 0,00 €.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wir folgt festgesetzt:

Hj 2024

§ Grundsteuer A

345 %

§ Grundsteuer B

465 %

§ Gewerbesteuer

380 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

§ für den ersten Hund

76,20 €

§ für den zweiten Hund

83,82 €

§ für jeden weiteren Hund

106,68 €

für gefährliche Hunde das Achtfache des jeweiligen Steuersatzes

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBL. S 57) werden festgesetzt:

1. Weinbergshut

§ Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2024

34,00 € pro Hektar

§ Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2022

10,31 € pro Hektar

2. Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Wirtschaftswegen

§ Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2024

12,00 € pro Hektar

§ Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2022

0,00 € pro Hektar

3. Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts (§§ 24 und 25 BauGB) erhebt die Gemeinde eine Gebühr

von

25,00 €

4. Stellplatzablösegebühren im Gemeindegebiet

Der Geldbetrag pro Stellplatz gemäß § 47 LBauO wird festgesetzt auf

20.000,00 €

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 8.178.412,61 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2023 beträgt 8.178.710,61 € und zum 31.12.2024 dann 8.181.283,61 €.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000,00 € überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 10

Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Hahnheim, den 23.05.2024
gez. Werner Kalbfuß, Ortsbürgermeister

Hinweise:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Abs. 1 GemO, erfolgte am 31.01.2024 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Entwurfes der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und Anlagen.

Gemäß § 97 Abs. 3 GemO liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 31.05.2024 bis 12.06.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer 213, während der Dienststunden öffentlich aus.

55276 Oppenheim, 23.05.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz
gez. Groth, Bürgermeister