Einsichtnahme und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen
Der Entwurf des Haushaltsplans 2026 mit seinen Anlagen wurde den Ratsmitgliedern am 13.05.2026 zugeleitet.
Sie, die Bürgerinnen und Bürger, haben nun vom 13.05.2026 bis einschließlich dem 29.05.2026 die Möglichkeit, Einsicht in die Haushaltssatzung 2026 und die entsprechenden Unterlagen zu nehmen.
Die Einsichtnahme ist in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’Ambrogio-Ring 33 Zi. Nr. R 213, 55276 Oppenheim möglich. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.
Ferner können Sie von der Bekanntmachung an, innerhalb von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, schriftlich oder elektronisch (E-Mail-Adresse: christopher.schaad@vg-rhein-selz.de)
Vorschläge zum Entwurf: Haushaltsplan 2026 und seinen Anlagen einreichen; über diese Vorschläge wird dann der Ortsgemeinderat in seiner nächsten Sitzung am 03.06.2026 beraten.
| Verfügung: | Datum | Unterschrift |
| 1. | Die Veröffentlichung im Rhein-Selz Aktuell ist ordnungsgemäß erfolgt am: |
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| 2. | Offenlage während der Dienststunden vom bis einschließlich ist erfolgt |
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| 3. | Abdruck der Bekanntmachung an FB 2 m.d.B. um Kenntnisnahme und Beachtung. |
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| 4. | Bestätigung zu Nr. 1 und 2 an: |
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| 5. | Kostenerstattung angefordert und angewiesen |
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| 6. | z.d.A. |
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