Der Gemeinderat Hahnheim hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
(1) Der Gemeinderat bildet folgende Ausschüsse:
| 1. | Haupt-, Finanz-, Bau- und Friedhofsausschuss, |
| 2. | Ausschuss für KiTa, |
| 3. | Ausschuss für Jugend, Familie und Freizeit, |
| 4. | Ausschuss für Landwirtschaft, Weinbau, Natur und Tourismus |
| 5. | Ausschuss für Infrastruktur, Mobilität und Dorferneuerung |
| 6. | Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation |
| 7. | Rechnungsprüfungsausschuss, |
(2) Die Ausschüsse gemäß Absatz 1 Nr. 1 und 6 bestehen aus sechs Mitglieder und Stellvertreter. Die Übrigen Ausschüsse gemäß Absatz 1 bestehen aus fünf Mitglieder und Stellvertreter.
Diese Satzung tritt am 17.06.2026 in Kraft.
Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde / Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.