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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 22/2026
Amtlicher Teil
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1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hahnheim vom 20.05.2026

Der Gemeinderat Hahnheim hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 2 Abs. 1 und 2 erhalten folgende Fassung:

§ 2

Ausschüsse des Gemeinderates

(1) Der Gemeinderat bildet folgende Ausschüsse:

1.

Haupt-, Finanz-, Bau- und Friedhofsausschuss,

2.

Ausschuss für KiTa,

3.

Ausschuss für Jugend, Familie und Freizeit,

4.

Ausschuss für Landwirtschaft, Weinbau, Natur und Tourismus

5.

Ausschuss für Infrastruktur, Mobilität und Dorferneuerung

6.

Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

7.

Rechnungsprüfungsausschuss,

(2) Die Ausschüsse gemäß Absatz 1 Nr. 1 und 6 bestehen aus sechs Mitglieder und Stellvertreter. Die Übrigen Ausschüsse gemäß Absatz 1 bestehen aus fünf Mitglieder und Stellvertreter.

§ 2

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 17.06.2026 in Kraft.

55278 Hahnheim, den 20.05.2026
Werner Kalbfuß
Ortsbürgermeister

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde / Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

55278 Hahnheim, den 20.05.2026
Werner Kalbfuß
Ortsbürgermeister