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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 23/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Stadt Oppenheim für das Haushaltsjahr 2024 vom 07.02.2024

Der Stadtrat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbedarf der Erträge auf

16.151.468 EUR

der Gesamtbedarf der Aufwendungen auf

16.065.077 EUR

der Jahresüberschuss / Fehlbetrag auf

86.391 EUR

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

526.219 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.377.200 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.173.050 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-1.795.850 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.269.631 EUR

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

Haushaltsjahr 2024

für zinslose Kredite auf 0,00 EUR

für verzinste Kredite auf

1.641.882 EUR

zusammen auf

1.641.882 EUR

nachrichtlich:

Darlehensumschuldungen / -prolongationen im Hj. 2024

0,00 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 20.221.095 EUR.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf

350 v.H.

Grundsteuer B auf

465 v.H.

Gewerbesteuer auf

400 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

75 Euro

für den zweiten Hund

180 Euro

für jeden weiteren Hund

250 Euro

für gefährliche Hunde das Achtfache des jeweiligen Steuersatzes

§ 6

Gebühren und Beiträge

(1) Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG), werden wie folgt festgesetzt:

Zur Deckung der Aufwendungen für die Weinbergshut werden folgende Beiträge erhoben:

Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2024

50,00 EUR/Hektar

Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2022

25,01 EUR/Hektar

Für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen bei Feldwegen, Wirtschaftswegen, Weinbergswegen und von Waldwegen werden folgende Beiträge erhoben

Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2024

40,00 EUR/Hektar

Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2022

6,81 EUR/Hektar

(2) Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch über die Nichtausübung oder über das Nichtbesteheneines Vorkaufsrechtes erhebt die Stadt bei Grundstücken mit einem Wert

von

0,00 Euro

bis

2.500,00 Euro

keine Gebühr

von

2.500,01 Euro

bis

200.000,00 Euro

50,00 EUR

von

200.000,01 Euro

und darüber hinaus

100,00 EUR

(3) Der Geldbetrag pro Stellplatz oder Garage (Ablösebetrag) gemäß § 47 Abs. 4 Landesbauordnung (LBauO) wird im Stadtgebiet auf 6.450 EUR festgesetzt.

(4) Das Nutzungsentgelt für Allmendgrundstücke im Sinne des § 1 Abs. 1 und 2 der Satzung über den Allmendgenuss der Stadt Oppenheim in der jeweils geltenden Fassung beträgt pro genutztem Quadratmeter jährlich:

0,16 Euro – für Grundstücke mit gärtnerischer oder landwirtschaftlicher Nutzung (Gärten, Pflanzstücke, Bürgeräcker und Sonstige Äcker)

0,10 Euro – für Grundstücke mit weinbaulicher Nutzung (Pflanzstücke, Bürgeräcker und Sonstige Äcker). Abweichend davon wird jedoch im Falle der nachweislichen Bedürftigkeit des Nutzers das Entgelt als Fixbetrag in Höhe von 30,00 Euro pro Jahr festgesetzt. Für alle Neuvergaben (Zuteilung gem. § 4 Satzung über den Allmendgenuss) wird eine Kaution in Höhe von 250,00 Euro erhoben.

(5) Für das Ausstellen einer Bescheinigung nach §§ 7h, 10f, 11a, 52 Abs. 6 Einkommensteuergesetz über das Bestehen der Voraussetzungen für erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen erhebt die Stadt eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 Euro.

(6) Wochenmarktgebühren

für einen Tagesplatz

10,00 Euro

für einen Monatsplatz

30,00 Euro

für einen Dauerplatz (für jeweils 6 Monate)

150,00 Euro

für die Inanspruchnahme von Versorgungseinrichtungen und Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Abwasser etc.) pro Markttag

10,00 Euro bis 30,00 Euro

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 (Haushaltsvorvorjahr) beträgt 17.201.688 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 (Vorjahr) beträgt 17.205.517 EUR und zum 31.12.2024 (Haushaltsjahr) dann wahrscheinlich 17.291.908 EUR.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.000 EUR überschritten sind.

Nach § 4 Absatz 1 Ziffer 3 der Hauptsatzung der Stadt Oppenheim entscheidet der Haupt-, Finanz- und Petitionsausschuss über die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 25.000,00 Euro, soweit die Entscheidung hierüber nicht der Stadtbürgermeisterin übertragen ist.

Dem Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Digitalisierung wird die Beschlussfassung über die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 14.000 Euro übertragen.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Oppenheim, den 28.05.2024
Silke Rautenberg
Stadtbürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.03.2024 vorgelegt worden. Sie enthält genehmigungspflichtige Teile gem. § 95 Abs. 4 GemO.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 17.01.2024 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Stadtrat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Oppenheim hatten die Möglichkeit bis zum 31.01.2024 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.

Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan von 06.06.2024 bis 14.06.2024, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 213-214, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

55276 Oppenheim, den 28.05.2024
gez. Martin Groth
Bürgermeister