Die von der Mitgliederversammlung der Aufbaugemeinschaft Uelversheim am 24.04.2024 beschlossene Beitragssatzung und Abräumungsbeschluss für den Aufbauabschnitt Uelversheim Aulenberg III liegen gemäß § 11 Abs. 5, Sätze 3-5, Weinbergsaufbaugesetz und §§ 20 Abs. 2 und 28 der Satzung der Aufbaugemeinschaft in der Zeit vom 10.6.2024 bis einschließlich 28.6.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nierstein-Oppenheim, Dienstgebäude „Castello“, Sant`Ambrogio-Ring 31, 2. Stock, Zimmer 210, während der Dienstzeiten zu Jedermanns Einsicht aus.
Neben dieser gesetzlich geforderten öffentlichen Auslegung möchten wir allen Mitgliedern der Aufbaugemeinschaft Uelversheim zusätzlich die Möglichkeit geben, sich über den Inhalt der Beitragssatzung und des Abräumungsbeschlusses mittels Zusendung der Texte per Email zu informieren. Dazu wenden Sie sich bitte elektronisch per Email an ghst@roemerhof-stallmann.de.