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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 23/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Stadt Nierstein für das Haushaltsjahr 2026

Der Stadtrat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden im Haushaltsjahr 2026

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

17.824.009,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

17.809.577,00 Euro

der Jahresüberschuss auf

14.432,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

361.245,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

967.000,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.769.600,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-802.600,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

441.355,00 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite im Jahr 2026, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

zinslose Kredite

0,00 Euro

verzinste Kredite

542.951,00 Euro

zusammen

542.951,00 Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2026

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  —  0,00 Euro.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf  —  5.750.646 €.

§ 5

Steuersätze

[1] Die Steuersätze 2026 für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A

345 v.H.

Grundsteuer B

465 v.H.

Gewerbesteuer

390 v.H.

[2] Die Hundesteuer für das Jahr 2026 beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

70,00 Euro

für den zweiten Hund

150,00 Euro

für jeden weiteren Hund

210,00 Euro

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige städtische Einrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden hier wie folgt für das Jahr 2026 festgesetzt:

[1] Weinbergshut  —  10,00 Euro pro Hektar

[2] Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Wirtschaftswegen  —  0,00 Euro pro Hektar

[3] Zeugnis Vorkaufsrecht

Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts erhebt die Stadt bei Grundstücken mit einem Wert von

0,01 Euro bis 10.000,00 Euro

35,00 Euro

10.000,01 Euro bis 30.000,00 Euro

50,00 Euro

30.000,01 Euro bis 50.000,00 Euro

75,00 Euro

50.000,01 Euro bis 100.000,00 Euro

150,00 Euro

100.000,01 Euro bis 150.000,00 Euro

175,00 Euro

150.000,01 Euro und darüber

200,00 Euro

[4] Sondernutzungsgebühr für die Durchführung von Weinbergsrundfahrten.

Gem. § 4 der Benutzungssatzung Wirtschaftswege der Stadt Nierstein in

der zur Zeit geltenden Fassung  —  10,00 Euro

[5] Benutzungsgebühren für Einrichtungen der Stadt:

Nutzungsgebühr für die folgenden stadteigenen öffentlichen Einrichtungen:

Fockenberghütte, Brudersberg, Wartturm, Pergola, Bolzplatz, Schlossturm

für ortsansässige Nutzer

40,00 Euro

für auswärtige Nutzer

150,00 Euro

zuzüglich einer Kaution in Höhe von

250,00 Euro

Nutzung Jugendhäuser je Veranstaltung

für ortsansässige Nutzer

50,00 Euro

für auswärtige Nutzer

100,00 Euro

zuzüglich einer Kaution in Höhe von

100,00 Euro

Nutzung Hochzeitsraum einschl. Terrasse und Park

je Eheschließung

150,00 Euro

[6] Serviceleistungen Fremdenverkehrsamt

Zimmervermittlung:

mit verbindlicher Buchungsbestätigung (Hotels, Pensionen, Privatzimmer)

6,00 Euro

Gaststättenvermittlung:

mit verbindlicher Buchungsbestätigung

10 - 20 Personen

25,00 Euro

20 - 100 Personen

50,00 Euro

100 - 300 Personen

75,00 Euro

Fremdenverkehrsservice:

Stadtplan

0,50 Euro

Stadtprospekt

1,50 Euro

Stadtführer (Broschüre)

1,45 Euro

Ansichtskarten

0,50 Euro

Prospektversand - Grundbetrag

3,00 Euro

Porto - bei Versand von Broschüren, Prospekten, Stadtplänen, Ansichtskarten

2,50 Euro

Weingläser mit Motiv

2,50 Euro

Säntisbecher

0,80 Euro

„CD - Unser Örtchen Nierstein“

15,00 Euro

Weinmaus

10,00 Euro

Pauschalangebote für Kultur, 10 %Übernachtungen, Events usw. nachAuftragssumme

10 %

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug voraussichtlich 37.192.868,73 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 voraussichtlich 37.479.695,73 € und zum 31.12.2026 37.494.127,73 €.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.500,00 Euro überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 10

Stundung, Niederschlagung und Erlass

Die Höhe der unerheblichen Beträge wird auf 50,00 € festgesetzt.

Der Hauptausschuss wird ermächtigt, über unbefristete Niederschlagungen und den Erlass von Forderungen von 50,01 € bis 2.500,00 € endgültig zu entscheiden

§ 11

Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Nierstein, den 27.05.2026
gez. Jochen Schmitt, Stadtbürgermeister

Hinweise:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 30.04.2026 vorgelegt worden.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Abs. 1 GemO, erfolgte am 25.02.2026 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Entwurfes der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und Anlagen.

Gemäß § 97 Abs. 3 GemO liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 05.06.2026 bis 15.06.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer 213, während der Dienststunden öffentlich aus.

55276 Oppenheim, 27.05.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz
gez. Groth, Bürgermeister

Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung des Verfahrens oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.