Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. | im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.056.180 | Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.642.690 | Euro |
| der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf | 413.490 | Euro |
| 2. | im Finanzhaushalt |
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 449.920 | Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 379.550 | Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 211.500 | Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 168.050 | Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -617.970 | Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:
| zinslose Kredite | 0 | Euro |
| verzinste Kredite | 0 | Euro |
| zusammen | 0 | Euro |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.
| [1] | Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: |
| Grundsteuer A | 345 | v. H. |
| Grundsteuer B | 465 | v. H. |
| Gewerbesteuer | 380 | v. H. |
| [2] | Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: |
für den ersten Hund — 48 Euro
für den zweiten Hund — 72 Euro
für jeden weiteren Hund — 90 Euro
für den ersten gefährlichen Hund — Das achtfache
für den zweiten gefährlichen Hund — des jeweiligen
für jeden weiteren gefährlichen Hund — Steuerhebesatzes
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden hier wie folgt festgesetzt:
| [1] Weinbergshut | 10,00 | Euro pro Hektar |
| [2] Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen | ||
| von Wirtschaftswegen | 10,00 | Euro pro Hektar |
[3] Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert von
| 0,00 Euro | bis | 7.500,00 Euro | 15,00 Euro |
| 7.500,01 Euro | bis | 25.000,00 Euro | 25,00 Euro |
| 25.000,01 Euro | bis | 50.000,00 Euro | 35,00 Euro |
| 50.000,01 Euro | und darüber |
| 51,00 Euro |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 3.650.803 Euro. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2022 beträgt 3.434.193 Euro und zum 31.12.2023 dann 3.847.683 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500,00 Euro überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.04.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 29.03.2023 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Uelversheim hatten die Möglichkeit bis zum 17.04.2023 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.
Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan vom 15.06.2023 bis 23.06.2023, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 207, öffentlich aus.