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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 24/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Uelversheim für das Haushaltsjahr 2023 vom 17.04.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

2.056.180

Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.642.690

Euro

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf

413.490

Euro

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

449.920

Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

379.550

Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

211.500

Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

168.050

Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-617.970

Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

zinslose Kredite

0

Euro

verzinste Kredite

0

Euro

zusammen

0

Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.

§ 4

Steuersätze

[1]

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A

345

v. H.

Grundsteuer B

465

v. H.

Gewerbesteuer

380

v. H.

[2]

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund  —  48 Euro

für den zweiten Hund  —  72 Euro

für jeden weiteren Hund  —  90 Euro

für den ersten gefährlichen Hund  —  Das achtfache

für den zweiten gefährlichen Hund  —  des jeweiligen

für jeden weiteren gefährlichen Hund  —  Steuerhebesatzes

§ 5

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden hier wie folgt festgesetzt:

[1] Weinbergshut

10,00

Euro pro Hektar

[2] Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen

von Wirtschaftswegen

10,00

Euro pro Hektar

[3] Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert von

0,00 Euro

bis

7.500,00 Euro

15,00 Euro

7.500,01 Euro

bis

25.000,00 Euro

25,00 Euro

25.000,01 Euro

bis

50.000,00 Euro

35,00 Euro

50.000,01 Euro

und darüber

51,00 Euro

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 3.650.803 Euro. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2022 beträgt 3.434.193 Euro und zum 31.12.2023 dann 3.847.683 Euro.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500,00 Euro überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Uelversheim, den 06.06.2023
(Ernst Braner)
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.04.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 29.03.2023 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Uelversheim hatten die Möglichkeit bis zum 17.04.2023 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.

Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan vom 15.06.2023 bis 23.06.2023, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 207, öffentlich aus.

55276 Oppenheim, 06.06.2023
gez. Martin Groth
Bürgermeister