Titel Logo
Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 24/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Gemeinde Dalheim für das Haushaltsjahr 2024 vom 14.05.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

Haushaltsjahr 2024

für zinslose Kredite auf  —  0,00 €

für verzinste Kredite auf  —  0,00 €

zusammen auf  —  0,00 €

nachrichtlich:

Darlehensumschuldungen / -prolongationen im Hj. 2024  —  0,00 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Gemäß § 95 (4) GemO unterliegt der Kredit zur Liquiditätssicherung im Rahmen der Einheitskasse der Genehmigungspflicht. Im Haushaltsjahr 2024 sind für die Gemeinde Dalheim 1.282.088,48 € veranschlagt.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf

345 v.H.

Grundsteuer B auf

465 v.H.

Gewerbesteuer auf

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

60 Euro

für den zweiten Hund

72 Euro

für jeden weiteren Hund

126 Euro

für gefährliche Hunde das Achtfache des jeweiligen Steuersatzes

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG), werden wie folgt festgesetzt:

Zur Deckung der Aufwendungen für die Weinbergshut werden folgende Beiträge erhoben:

Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2024  —  45,00 EUR

Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2022 —  -15,00 EUR

Für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen bei Feldwegen, Wirtschaftswegen,

Weinbergswegen und von Waldwegen werden folgende Beiträge erhoben

Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2024  —  0,00 EUR

Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2022  —  0,00 EUR

Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert

von

0,00 Euro

bis

1.534,00 Euro

keine Gebühr

von

1.534,01 Euro

bis

7.670,00 Euro

5,10 EUR

von

7.670,01 Euro

bis

25.565,00 Euro

15,30 EUR

von

25.565,01 Euro

bis

51.130,00 Euro

25,50 EUR

von

51.130,01 Euro

bis

76.965,00 Euro

35,80 EUR

von

76.695,01 Euro

und darüber

51,10 EUR

Der Geldbetrag pro Stellplatz oder Garage (Ablösebetrag) gemäß der Satzung der Gemeinde Dalheim über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen vom 14.06.2021 wird auf 7.237 EUR festgesetzt.

§ 7

Eigenkapital

Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 (Haushaltsvorvorjahr) beträgt 4.648.232 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 (Vorjahr) beträgt 4.654.253 € und zum 31.12.2024 (Haushaltsjahr) dann wahrscheinlich 4.656.428 EUR.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 EUR überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 10

Stundung, Niederschlagung und Erlass

Die Höhe der unerheblichen Beträge wird auf 50 EUR festgesetzt.

Der Hauptausschuss wird ermächtigt, über unbefristete Niederschlagungen und über den Erlass von Forderungen von 50,01 EUR bis 2.560,00 EUR endgültig zu entscheiden.

Dalheim, den 05.06.2024
Gertrude Hennig
Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 24.05.2024 vorgelegt worden. Sie enthält genehmigungspflichtige Teile gem. § 95 Abs. 4 GemO.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 24.04.2024 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dalheim hatten die Möglichkeit bis zum 27.04.2024 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.

Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan von 13.06.2024 bis 21.06.2024, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 213, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

55276 Oppenheim, 05.06.2024
gez. Martin Groth
Bürgermeister