Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden:
| im Ergebnishaushalt | ||
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| der Gesamtbedarf der Erträge auf | 2.325.382 EUR |
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| der Gesamtbedarf der Aufwendungen auf | 2.323.207 EUR |
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| der Jahresüberschuss / Fehlbetrag auf | 2.175 EUR |
| im Finanzhaushalt | ||
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| der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 88.901 EUR |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 41.500 EUR |
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| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 42.000 EUR |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -500 EUR |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -87.008 EUR |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:
Haushaltsjahr 2024
für zinslose Kredite auf — 0,00 €
für verzinste Kredite auf — 0,00 €
zusammen auf — 0,00 €
nachrichtlich:
Darlehensumschuldungen / -prolongationen im Hj. 2024 — 0,00 €
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Gemäß § 95 (4) GemO unterliegt der Kredit zur Liquiditätssicherung im Rahmen der Einheitskasse der Genehmigungspflicht. Im Haushaltsjahr 2024 sind für die Gemeinde Dalheim 1.282.088,48 € veranschlagt.
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | ||
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| Grundsteuer A auf | 345 v.H. |
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| Grundsteuer B auf | 465 v.H. |
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| Gewerbesteuer auf | 380 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: | ||
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| für den ersten Hund | 60 Euro |
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| für den zweiten Hund | 72 Euro |
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| für jeden weiteren Hund | 126 Euro |
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| für gefährliche Hunde das Achtfache des jeweiligen Steuersatzes | |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG), werden wie folgt festgesetzt:
Zur Deckung der Aufwendungen für die Weinbergshut werden folgende Beiträge erhoben:
Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2024 — 45,00 EUR
Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2022 — -15,00 EUR
Für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen bei Feldwegen, Wirtschaftswegen,
Weinbergswegen und von Waldwegen werden folgende Beiträge erhoben
Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2024 — 0,00 EUR
Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2022 — 0,00 EUR
Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert
| von | 0,00 Euro | bis | 1.534,00 Euro | keine Gebühr |
| von | 1.534,01 Euro | bis | 7.670,00 Euro | 5,10 EUR |
| von | 7.670,01 Euro | bis | 25.565,00 Euro | 15,30 EUR |
| von | 25.565,01 Euro | bis | 51.130,00 Euro | 25,50 EUR |
| von | 51.130,01 Euro | bis | 76.965,00 Euro | 35,80 EUR |
| von | 76.695,01 Euro | und darüber | 51,10 EUR | |
Der Geldbetrag pro Stellplatz oder Garage (Ablösebetrag) gemäß der Satzung der Gemeinde Dalheim über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen vom 14.06.2021 wird auf 7.237 EUR festgesetzt.
Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 (Haushaltsvorvorjahr) beträgt 4.648.232 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 (Vorjahr) beträgt 4.654.253 € und zum 31.12.2024 (Haushaltsjahr) dann wahrscheinlich 4.656.428 EUR.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 EUR überschritten sind.
Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Die Höhe der unerheblichen Beträge wird auf 50 EUR festgesetzt.
Der Hauptausschuss wird ermächtigt, über unbefristete Niederschlagungen und über den Erlass von Forderungen von 50,01 EUR bis 2.560,00 EUR endgültig zu entscheiden.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 24.05.2024 vorgelegt worden. Sie enthält genehmigungspflichtige Teile gem. § 95 Abs. 4 GemO.
Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 24.04.2024 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dalheim hatten die Möglichkeit bis zum 27.04.2024 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.
Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan von 13.06.2024 bis 21.06.2024, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 213, öffentlich zur Einsichtnahme aus.