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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 24/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Köngernheim

für das Haushaltsjahr 2024

vom 14.05.2024

Der Gemeinderat hat am 29.01.2024 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist gemäß §97 Abs 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.02.2022 vorgelegt worden. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde liegt nach dem Nachbeschluss des Gemeinderates am 14.05.2024 mit Schreiben vom 29.05.2024 vor.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

3.530.993 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

3.463.201 €

der Jahresüberschuss

67.792 €

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

127.656 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

305.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

2.003.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

-1.698.000 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

1.653.544 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

83.200 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

1.570.344 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

für zinslose Kredite auf  —  0 €

für verzinste Kredite auf  —  1.653.544 €

zusammen auf  —  1.653.544 €

nachrichtlich:

Darlehensumschuldungen / -prolongationen im Hj. 2024 keine

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf  — 0 €

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgelegt auf 1.574.354 Euro.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wir folgt festgesetzt:

 — Hj 2024

  • Grundsteuer A  —  345 %
  • Grundsteuer B  —  465 %
  • Gewerbesteuer  —  380 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

  • für den ersten Hund  —  70 €
  • für den zweiten Hund  —  85 €
  • für den dritten Hund  —  110 €
  • für jeden weiteren Hund  —  140 €

für gefährliche Hunde das Achtfache des jeweiligen Steuersatzes

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBL. S 57) werden festgesetzt:

Weinbergshut

  • Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2024  —  26,00 € pro Hektar
  • Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2022  —  0,00 € pro Hektar
  • eiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Wirtschaftswegen
  • Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2024  —  16,00 € pro Hektar
  • Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2022  —  0,00 € pro Hektar

Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts (§§ 24 und 25 BauGB) erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert

bis

2.000,00 €

keine Gebühr

von

2.000,01 €

bis

25.000,00 €

30,00 €

von

25.000,01 €

und darüber

60,00 €

Bei Nichtnachweisung des Grundstückwertes wird die Gebühr in Höhe von 60,00 € erhoben.

Die Stellplatzgebühren

gem. § 47 LBauO werden wie folgt festgesetzt:

je Stellplatz  —  10.225,00 €

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 3.900.575,67 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2023 beträgt 3.960.012,67 € und zum 31.12.2024 dann 4.027.804,67 €.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500,00 € überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 10

Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Köngernheim, den 05.06.2024
gez. Jutta Hoff, Ortsbürgermeisterin

Hinweise:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß §97 Abs 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.02.2022 vorgelegt worden. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde liegt nach dem Nachbeschluss des Gemeinderates am 14.05.2024 mit Schreiben vom 29.05.2024 vor.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Abs. 1 GemO, erfolgte am 10.01.2024 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Entwurfes der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und Anlagen.

Gemäß § 97 Abs. 3 GemO liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 13.06.2024 bis 21.06.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer 213, während der Dienststunden öffentlich aus.

55276 Oppenheim, 05.06.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz
gez. Groth, Bürgermeister