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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 24/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Weinolsheim für das Haushaltsjahr 2026 vom 12.03.2026

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden im Haushaltsjahr 2026

1. im Ergebnishaushalt 2026

der Gesamtbetrag der Erträge auf

2.046.993,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.046.754,92 Euro

der Jahresüberschuss auf

238,08 Euro

2. im Finanzhaushalt 2026

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

65.104,08 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

285.721,67 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

432.827,64 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-147.105,97 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

82.001,89 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden veranschlagt.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite im Jahr 2026, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

zinslose Kredite

0,00 Euro

verzinste Kredite

58.501,89 Euro

zusammen

58.501,89 Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungenfür das Jahr 2026

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 2.000.000,00 €.

§ 5

Steuersätze

[1] Die Steuersätze 2026 für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A

355 v.H.

Grundsteuer B

475 v.H.

Gewerbesteuer

385 v.H.

[2] Die Hundesteuer für das Jahr 2026 beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

60,00 Euro

für den zweiten Hund

120,00 Euro

für jeden weiteren Hund

180,00 Euro

für den ersten gefährlichen Hund

300,00 Euro

für den zweiten gefährlichen Hund

450,00 Euro

für jeden weiteren gefährlichen Hund

600,00 Euro

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden hier wie folgt für das Jahr 2026 festgesetzt:

[1] Weinbergshut

30,00 Euro pro Hektar

[2] Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Wirtschaftswegen

50,00 Euro pro Hektar

[3] Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert von

0,00 Euro bis 7.500,00 Euro

30,00 Euro

7.500,01 Euro bis 25.000,00 Euro

60,00 Euro

25.000,01 Euro bis 50.000,00 Euro

90,00 Euro

50.000,01 Euro und darüber

120,00 Euro

§ 7

Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt für die Ortsgemeinde Weinolsheim 3.240.048,06€. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2024 beträgt 3.257.813,06€, zum 31.12.2025 dann 3.260.169,14€ und zum 31.12.2026 dann 3.260.407,22€.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 4.000,00 Euro überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Weinolsheim, den 02.03.2026
(Dienstsiegel)
Gabriele Wagner, Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.04.2026 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 25.02.2026 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Weinolsheim hatten die Möglichkeit bis zum 12.03.2026 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.

Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan vom Donnerstag, 11.06.2026 bis Freitag, 26.06.2026, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 213, öffentlich aus.

55276 Oppenheim 02.06.2026
gez. Martin Groth, Bürgermeister

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde / Ortsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.