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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 25/2024
Andere Behörden und Stellen - Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Flurbereinigungsverfahren Nierstein-Plateau - Proj. VI

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum

55545 Bad Kreuznach, 12.06.2024

(DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück

Rüdesheimer Straße 60-68

Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung

Telefon: 0671/820-5322

Telefax: 0671/92896-500

Flurbereinigung Nierstein-Plateau - Proj. VI

E-Mail: Landentwicklung@dlr.rlp.de

Aktenzeichen: 91809-HA5.1.

Internet: www.dlr.rlp.de

Flurbereinigung Nierstein-Plateau - Proj. VI

Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin

über die Ergebnisse der Wertermittlung

gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Im Flurbereinigungsverfahren Nierstein-Plateau - Proj. VI, Landkreis Mainz-Bingen liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung am

Dienstag, den 09. Juli 2024,

in der Zeit von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr,

im Haus der Gemeinde,

Kleiner Sitzungssaal,

Gutenbergstraße 11, 55283 Nierstein,

zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

In der gleichen Zeit werden Mitarbeiter der Flurbereinigungsbehörde zur Aufklärung und Erläuterung anwesend sein.

Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der zurzeit gültigen Fassung, wird festgesetzt auf

Dienstag, den 09. Juli 2024,

um 16.00 Uhr

im Haus der Gemeinde,

Kleiner Sitzungssaal,

Gutenbergstraße 11, 55283 Nierstein,

zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung im Einzelnen erläutert.

Jedem Beteiligten wird außerdem ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes zugestellt, der seine zum Flurbereinigungsverfahren Nierstein-Plateau - Proj. VI zugezogenen Grundstücke mit Wertermittlungsergebnissen enthält.

Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb von 14 Tagen ab dem Anhörungstermin erhoben werden. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt.

Hinweise

Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muss, dass ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.

Lässt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muss dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Verbandsgemeindeverwaltung oder Ortsbürgermeister) beglaubigt sein.

Vollmachtsvordrucke können beim (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Rüdesheimer Straße 60-68, 55545 Bad Kreuznach angefordert werden.

Vollmachtsvordrucke stehen außerdem online unter www.dlr.rlp.de {{gt}} Direkt zu: Bodenordnungsverfahren {{gt}} 91809 Nierstein-Plateau - Proj. VI, am Ende unter 10. zum Ausdrucken bereit. Vollmachtsvordrucke können auch telefonisch, schriftlich oder per E-Mail beim DLR angefordert werden.

Im Auftrag
gez.
Nina Lux
(Gruppenleiterin)