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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 25/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz für das Haushaltsjahr 2024 vom 14.05.2024

Der Verbandsgemeinderat hat am 14.05.2024 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltsjahr 2024

Festgesetzt werden

1.1 im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  — 33.716.797,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 33.716.045,00 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf  —  752,00 €

1.2 im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen  — 2.028.534,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit  — 1.042.000,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  —  14.590.350,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  — -13.548.350,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit  — 11.519.816,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

 — Hj. 2024

für zinslose Kredite auf  — 0,00 €

für verzinste Kredite auf  — 12.509.825,16 €

zusammen auf  — 12.509.825,16 €

 — Hj. 2024

Darlehensumschuldung / -prolongation — 2.896.920,45 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die in Künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, werden wie folgt festgesetzt:

2.620.000 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen beläuft sich auf:

2.620.000 €

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf:

33.000.000 €

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

4.218.297,21 €

§ 5

Unterrichtsgebühren der Jugendmusikschule 2024

Die Unterrichtsgebühren der Jugendmusikschule sind in monatlichen Raten – jeweils zum 15. eines Monats - zu zahlen.

1.

Grundstufenunterricht

{{lt}}nachr. Vorj.{{gt}}

Hj. 2024

1.1

Musikalische Früherziehung (Gruppenunterricht, max. 12 Kinder)

{{lt}}27,20 €{{gt}}

28,70 €

1.2

Musikgarten

{{lt}}27,20 €{{gt}}

28,70 €

1.3

Musikalische Grundausbildung (Intensivkurs 3-8 Kinder)

{{lt}}37,40 €{{gt}}

39,50 €

1.4

Orientierungsjahr(inkl. Instrumenten-Mietgebühr)

{{lt}}41,00 €{{gt}}

43,30 €

{{lt}}nachr. Vorj.{{gt}}

Hj. 2024

2.

Instrumentalunterricht.

mit Geschwisterermäßigung für 1. Schüler volle Gebühr; für 2. um 25 % und weitere um 50 % ermäßigt.mit Mehrfachermäßigung sofern 1 Schüler mehrere Fächer belegt, 50 % für 2. Fach und alle weiteren Fächer

2.1

Einzelunterricht für 1 Wochenstunde (45 Minuten)

{{lt}}98,80 €{{gt}}

104,20 €

2.2

Einzelunterricht für 1 Wochenstunde (30 Minuten)

{{lt}}71,20 €{{gt}}

75,10 €

2.3

Unterricht in Gruppen von 2 Schülern für 1 Wochenstunde (45 Minuten)

{{lt}}56,90 €{{gt}}

60,00 €

2.4

Unterricht in Gruppen von 2 Schülern für 1 Wochenstunde (30 Minuten)

{{lt}}41,00 €{{gt}}

43,30 €

2.5

Unterricht in Gruppen von 3-8 Schülern für 1 Wochenstunde (45 Minuten)

{{lt}}41,00 €{{gt}}

43,30 €

2.6

Kombinierter Einzel- / 2er-Gruppenunterricht für 40 Minuten/Woche (20/20/20 Minuten)

{{lt}}74,00 €{{gt}}

78,80 €

Fs. § 3 Abs.5 – Unterrichtsgebühren JMS

2.7

Auswärtigengebühr je Schüler/in

{{lt}}20,50 €{{gt}}

21,60 €

3.

Ensemble- und Ergänzungsfächer

Das Entgelt beträgt

3.1

für Leistungsensemble

{{lt}}4,60 €{{gt}}

4,90 €

3.2

für Aufbauensemble

15,80 €

3.3

Für die Teilnahme an den nach Ziffer 11 der Schulordnung zu belegenden Ergänzungsfächern wird ein Entgelt nicht erhoben.

4.

Ballett (Klassenunterricht) für 1 Wochenstunde (60 Minuten)

{{lt}}36,00 €{{gt}}

38,00 €

5.

Schnupperkurse, Workshops u.ä. für 1 Wochenstunde (45 bzw. 60 Min.)

Entgelt setzt die Verwaltung fest

6.

Instrumenten – Mietgebühr

Entgelt setzt die Verwaltung fest

§ 6

Verbandsgemeindeumlage

Die Verbandsgemeindeumlage wird auf 38% v.H. für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzt.

Ortsgemeinde

Umlagesumme (Plan)

VG-Umlage (37,75 v.H.)

Umlagesumme (Plan)

VG-Umlage (38 v.H.)

2023

vorläufig

2024

vorläufig

EUR

EUR

EUR

EUR

Dalheim

1.111.494

419.588,99

1.247.924

474.211

Dexheim

1.985.443

749.504,73

1.666.668

633.334

Dienheim

2.517.091

950.201,85

2.483.356

943.675

Dolgesheim

1.061.676

400.782,69

1.074.392

408.269

Dorn-Dürkh.

1.053.066

397.532,42

1.081.532

410.982

Eimsheim

613.159

231.467,52

722.274

274.464

Friesenheim

784.106

296.000,02

797.198

302.935

Guntersblum

4.729.832

1.785.511,58

4.809.659

1.827.670

Hahnheim

1.810.341

683.403,73

1.818.427

691.002

Hillesheim

729.074

275.225,44

743.688

282.601

Köngernheim

1.466.026

553.424,82

1.470.899

558.942

Ludwigshöhe

644.686

243.368,97

611.890

232.518

Mommenheim

3.666.365

1.384.052,79

3.901.805

1.482.686

Nierstein

10.053.138

3.795.059,60

10.356.031

3.935.292

Oppenheim

9.033.534

3.410.159,09

9.092.774

3.455.254

Selzen

2.543.231

960.069,70

1.971.578

749.200

Uelversheim

1.236.660

466.839,15

1.212.992

460.937

Undenheim

3.468.881

1.309.502,58

3.653.871

1.388.471

Weinolsheim

8.250.71

311.464,30

973.077

369.769

Wintersheim

317.860

119.992,15

328.383

124.786

49.650.734

18.743.152,09

50.018.418

19.006.999

§ 7

Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt für die Verbandsgemeinde Rhein-Selz 35.108.626,07 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2022 beträgt 35.121.399,07 €, zum 31.12.2023 dann 35.122.102,26 € und zum 31.12.2024 dann 35.122.854,26€.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 15.000 € überschritten sind.

§ 9

Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Oppenheim, den 12.06.2024
(Dienstsiegel)
(Martin Groth)
Bürgermeister

Hinweise:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach

§ 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Abs. 1 GemO erfolgte am 29.11.2023 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Innerhalb der Frist vom 30.11.2023 bis 13.12.2023 konnten Vorschläge zum Planentwurf eingereicht werden.

Gemäß § 97 Abs. 3 GemO liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 19.06.2024 bis 28.06.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R213, während der Dienststunden öffentlich aus.

55276 Oppenheim, 12.06.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz
gez. Groth
Bürgermeister