Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden:
| im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbedarf der Erträge auf | 8.087.181 EUR |
| der Gesamtbedarf der Aufwendungen auf | 7.845.841 EUR |
| der Jahresüberschuss / Fehlbetrag auf | 241.340 EUR |
| im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 446.551 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.585.000 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.070.500 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 514.500 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -961.051 EUR |
Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf: 399.157 €
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A auf — 345 v.H.
Grundsteuer B auf — 465 v.H.
Gewerbesteuer auf — 380 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund — 48,00 Euro
für den zweiten Hund — 60,00 Euro
für jeden weiteren Hund — 72,00 Euro
für gefährliche Hunde — das Achtfache des jeweiligen Steuersatzes
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG), werden wie folgt festgesetzt:
Zur Deckung der Aufwendungen für die Weinbergshut werden folgende Beiträge erhoben:
Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2025 — 35,00 EUR pro Hektar
Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2023 — +5,50 EUR pro Hektar
Für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen bei Feldwegen, Wirtschaftswegen, Weinbergswegen und von Waldwegen werden folgende Beiträge erhoben
Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2025 — 0,00 EUR pro Hektar
Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2023 — 0,00 EUR pro Hektar
Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert
| von | 0,00 EUR | bis | 2.00,00 EUR | 15,00 EUR |
| von | 2.000,01 EUR | bis | 25.000,00 EUR | 30,00 EUR |
| von | 25.000,01 EUR | und darüber | 60,00 EUR | |
Der Geldbetrag pro Stellplatz oder Garage (Ablösebetrag) gemäß § 47 Absatz 4 Landesbauordnung (LBauO) wird auf 6.200,00 EUR festgesetzt.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 (Haushaltsvorvorjahr) beträgt 16.271.771 EUR.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 (Vorjahr) lautet 16.283.346 EUR und zum 31.12.2025 (Haushaltsjahr) beziffert sich dieses dann wahrscheinlich auf 16.524.686 EUR.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 EUR überschritten sind.
Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze in der Investitionsübersicht darzustellen.
Die Höhe der unerheblichen Beträge wird auf 60 EUR festgesetzt.
Der Haupt- und Finanzausschuss wird ermächtigt, über Stundungen, unbefristete Niederschlagungen und über den Erlass von Forderungen bis zu einem Betrag von 1.000,00 EUR endgültig zu entscheiden.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.06.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtige Teile gem. § 95 Abs. 4 GemO.
Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 19.02.2025 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Undenheim hatten die Möglichkeit bis zum 05.03.2025 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.
Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan von 20.06.2025 bis 04.07.2025, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 213, öffentlich zur Einsichtnahme aus.