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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 25/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Undenheim für das Haushaltsjahr 2025 vom 06.03.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf: 399.157 €

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf  —  345 v.H.

Grundsteuer B auf  —  465 v.H.

Gewerbesteuer auf  —  380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund  —  48,00 Euro

für den zweiten Hund  —  60,00 Euro

für jeden weiteren Hund  —  72,00 Euro

für gefährliche Hunde  —  das Achtfache des jeweiligen Steuersatzes

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG), werden wie folgt festgesetzt:

Zur Deckung der Aufwendungen für die Weinbergshut werden folgende Beiträge erhoben:

Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2025  —  35,00 EUR pro Hektar

Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2023  —  +5,50 EUR pro Hektar

Für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen bei Feldwegen, Wirtschaftswegen, Weinbergswegen und von Waldwegen werden folgende Beiträge erhoben

Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2025  —  0,00 EUR pro Hektar

Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2023  —  0,00 EUR pro Hektar

Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert

Der Geldbetrag pro Stellplatz oder Garage (Ablösebetrag) gemäß § 47 Absatz 4 Landesbauordnung (LBauO) wird auf 6.200,00 EUR festgesetzt.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 (Haushaltsvorvorjahr) beträgt 16.271.771 EUR.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 (Vorjahr) lautet 16.283.346 EUR und zum 31.12.2025 (Haushaltsjahr) beziffert sich dieses dann wahrscheinlich auf 16.524.686 EUR.

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 EUR überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze in der Investitionsübersicht darzustellen.

§ 10 Stundung, Niederschlagung und Erlass

Die Höhe der unerheblichen Beträge wird auf 60 EUR festgesetzt.

Der Haupt- und Finanzausschuss wird ermächtigt, über Stundungen, unbefristete Niederschlagungen und über den Erlass von Forderungen bis zu einem Betrag von 1.000,00 EUR endgültig zu entscheiden.

§ 11 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Undenheim, den 11.06.2025
Thomas Zimmerer
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.06.2025 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtige Teile gem. § 95 Abs. 4 GemO.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 19.02.2025 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Undenheim hatten die Möglichkeit bis zum 05.03.2025 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.

Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan von 20.06.2025 bis 04.07.2025, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 213, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

55276 Oppenheim, 11.06.2025
gez. Martin Groth
Bürgermeister