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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 25/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Gemeinde Dalheim für das Haushaltsjahr 2025 vom 17.03.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbedarf der Erträge auf

der Gesamtbedarf der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss / Fehlbetrag auf

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

Haushaltsjahr 2025

für zinslose Kredite auf

für verzinste Kredite auf

zusammen auf

nachrichtlich:

Darlehensumschuldungen / -prolongationen im Hj. 2025  —  0,00 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Gemäß § 95 (4) GemO unterliegt der Kredit zur Liquiditätssicherung im Rahmen der Einheitskasse der Genehmigungspflicht. Im Haushaltsjahr 2025 sind für die Gemeinde Dalheim 643.875 € veranschlagt.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf

Grundsteuer B auf

Gewerbesteuer auf

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

für den zweiten Hund

für jeden weiteren Hund

für gefährliche Hunde das Achtfache des jeweiligen Steuersatzes

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal­abgabengesetz (KAG), werden wie folgt festgesetzt:

Zur Deckung der Aufwendungen für die Weinbergshut werden folgende Beiträge erhoben:

Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2025

Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2023

Für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen bei Feldwegen, Wirtschaftswegen, Weinbergswegen und von Waldwegen werden folgende Beiträge erhoben

Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2025

Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2023

Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert

von

bis

von

bis

von

bis

von

bis

von

bis

von

und

Der Geldbetrag pro Stellplatz oder Garage (Ablösebetrag) gemäß der Satzung der Gemeinde Dalheim über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen vom 14.06.2021 wird auf 7.237 EUR festgesetzt.

§ 7

Eigenkapital

Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 (Haushaltsvorvorjahr) beträgt 4.936.553 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 (Vorjahr) beträgt 4.938.728 € und zum 31.12.2025 (Haushaltsjahr) dann wahrscheinlich 4.940.843 EUR.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500 EUR überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 10

Stundung, Niederschlagung und Erlass

Die Höhe der unerheblichen Beträge wird auf 50 EUR festgesetzt.

Der Hauptausschuss wird ermächtigt, über unbefristete Niederschlagungen und über den Erlass von Forderungen von 50,01 EUR bis 2.560,00 EUR endgültig zu entscheiden.

§ 11

Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Dalheim, den 11.06.2025
Gertrude Hennig
Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10.06.2025 vorgelegt worden. Sie enthält genehmigungspflichtige Teile gem. § 95 Abs. 4 GemO.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 26.02.2025 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dalheim hatten die Möglichkeit bis zum 12.03.2025 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.

Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan von 20.06.2025 bis 04.07.2025, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 213, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

55276 Oppenheim, 11.06.2025
gez. Martin Groth
Bürgermeister