Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017/2018/2019/2020 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 21.05.2025 festgestellt. Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rhein-Selz und den Beigeordneten wurden gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017/2018/2019/2020 erteilt.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 114 Abs. 2 GemO öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss 2017/2018/2019 und 2020 liegt in der Zeit vom 20.06.2025 bis 30.06.2025 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant‘ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R213, während der allgemeinen Öffnungszeiten, öffentlich aus.