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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 25/2026
Amtlicher Teil
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Ausschreibung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz

 zur Besetzung einer Schiedsperson für den Schiedsbezirk Mommenheim und Nierstein

Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz sucht für den Schiedsamtsbezirk Mommenheim und Nierstein, einschließlich Schwabsburg eine Schiedsperson. Die Tätigkeit stellt ein Ehrenamt dar und dient der außergerichtlichen Streitschlichtung in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.

Anforderungen an die Bewerberin oder den Bewerber

Gesucht wird eine Persönlichkeit, die über ein hohes Maß an Lebenserfahrung, Verantwortungsbewusstsein, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit und Einfühlungsvermögen verfügt. Die Schiedsperson soll in der Lage sein, Konflikte sachlich zu erfassen, Gespräche strukturiert zu führen und auch in schwierigen Situationen eine ruhige, ausgleichende Atmosphäre herzustellen.

Von besonderer Bedeutung ist die Fähigkeit, den beteiligten Parteien aufmerksam zuzuhören, neutral zu bleiben und auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken. Da Schiedspersonen als Ehrenbeamte des Landes tätig sind, wird eine Persönlichkeit erwartet, die dem Amt durch Zuverlässigkeit, Integrität und ein sicheres, verbindliches Auftreten gerecht wird.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Schiedsamtsordnung Rheinland-Pfalz sieht vor, dass Schiedspersonen vom Verbandsgemeinderat vorgeschlagen und durch den Direktor des Amtsgerichts ernannt werden. Die Tätigkeit setzt außerdem voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber nach ihrer oder seiner Persönlichkeit zur Streitschlichtung geeignet erscheint; regelmäßig werden nur Personen berufen, die das 30. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk hat.

Die Schiedsperson unterliegt im Amt einer besonderen Verschwiegenheitspflicht und ist zu unparteiischer Amtsführung verpflichtet. Das Verfahren dient dazu, Streitigkeiten möglichst einvernehmlich beizulegen und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Aufgaben der Schiedsperson

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • Durchführung von Schlichtungsverfahren in den gesetzlich vorgesehenen Streitfällen.
  • Förderung einer sachlichen und gütlichen Einigung zwischen den Parteien.
  • Vorbereitung und Leitung von Sühne- und Schlichtungsterminen.
  • Wahrung von Neutralität, Verschwiegenheit und Ordnung im Verfahren.

Die Schiedsperson ist vor allem in Privatklagedelikten und in bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten tätig. Dazu zählen unter anderem Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung sowie Nachbarschafts- und vermögensrechtliche Streitigkeiten.

Bewerbung

Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung mit einem kurzen Lebenslauf und Angaben zur Motivation per E-Mail bis zum 03. Juli 2026 an die

Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant´Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim z.Hd. Herrn Julian Mader (julian.mader@vg-rhein-selz.de)

zu richten.

Bei weiteren Fragen zur Tätigkeit wenden Sie sich gerne an Herrn Julian Mader (06133/4901-225).

Hinweis

Die endgültige Bestellung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben durch Vorschlag des zuständigen Gremiums und Ernennung durch das Amtsgericht.

Ihre Daten werden bei der Durchführung des Bewerbungsverfahrens verwendet. Diesbezügliche Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutzgrundverordnung finden Sie auf der Homepage der VG Rhein-Selz unter Karriere_Datenschutzinformation.