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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 26/2023
Amtlicher Teil
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Verbandsgemeinde Rhein-Selz

Wichtiger Hinweis bezüglich der Anpassung der Hebesätze bei den Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer für das Jahr 2023

Mit dem Landesgesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften (Landesfinanzausgleichsgesetz) vom 7. Dezember 2022, welches am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, wurden die Nivellierungssätze bei der Grundsteuer A von 300 v. H. auf 345 v. H., bei der Grundsteuer B von 365 v. H. auf 465 v. H. und bei der Gewerbesteuer von 365 v. H. auf 380 v. H. angepasst.

Somit ist es im Hinblick auf den Haushaltsausgleich, der zu zahlenden Umlagen sowie der Ausschöpfung von Fördermitteln erforderlich, dass die Gebietskörperschaften mit Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2023 die Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer mindestens auf das oben genannte Niveau anheben.

Bisher lagen noch nicht alle Genehmigungen der Haushalte 2023 vor. Daher mussten zunächst die Hebesätze aus dem Vorjahr angewendet werden. Somit erfolgte mit öffentlicher Bekanntmachung vom 18.01.2023 zwecks form– und fristgerechten Verfahren eine Veröffentlichung der Hebesätze auf dem Niveau aus 2022 aufgrund von Dauerbescheiden.

Nun liegen die entsprechenden Genehmigungen der Haushalte 2023 vor, sodass zur Steuerfälligkeit 15.08.2023 die Änderungsbescheide mit den neuen Hebesätzen in den nächsten Tagen versandt werden.