zum Bauleitplanverfahren „Flächennutzungsplan 2030, 8. Änderung“ Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Selz hat in seiner Sitzung am 06.06.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes 2030 für den Bereich des Rhein-Selz-Parks in der Stadt Nierstein gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Es folgt Anlage Nr. 1: Räumlicher Geltungsbereich
Der genaue Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes 2030 für den Bereich des Rhein-Selz-Parks ist in der oben stehenden Planskizze durch eine schwarze Linie umrandet.
Ziel und Zweck der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes 2030 für den Bereich des Rhein-Selz-Parks in der Stadt Nierstein ist die Konkretisierung der bisher dargestellten gewerblichen Nutzung und Darstellung von Sondergebietsflächen für ein Rechenzentrum.