Titel Logo
Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 26/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz

für den Bereich des Rhein-Selz-Parks

zum Bauleitplanverfahren „Flächennutzungsplan 2030, 8. Änderung“ Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Selz hat in seiner Sitzung am 06.06.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes 2030 für den Bereich des Rhein-Selz-Parks in der Stadt Nierstein gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Es folgt Anlage Nr. 1: Räumlicher Geltungsbereich

Der genaue Geltungsbereich der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes 2030 für den Bereich des Rhein-Selz-Parks ist in der oben stehenden Planskizze durch eine schwarze Linie umrandet.

Ziel und Zweck der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes 2030 für den Bereich des Rhein-Selz-Parks in der Stadt Nierstein ist die Konkretisierung der bisher dargestellten gewerblichen Nutzung und Darstellung von Sondergebietsflächen für ein Rechenzentrum.

Oppenheim, den 17.06.2024
gez. Martin Groth
(Bürgermeister)