Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Undenheim
| Gewann | Nutzungsart | Fläche |
| An der Breitwiese | Ackerland | 3.006 m² |
| Hinterm Bahnhof | Ackerland | 6.818m² |
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke zu den gleichen Bedingungen des Vertrages/ ortsüblicher Preis interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Postfach 1355, 55206 Ingelheim schriftlich bekunden. Dies kann per E-Mail an gvg@mainz-bingen.de erfolgen. Unter Beachtung des Datenschutzes erhalten sie dann nähere Auskünfte über Flur, Flurstücksnummer und Bedingungen des Vertrages.