Am Donnerstag, dem 21.07.2022, 19:00 Uhr, findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Undenheim in der Goldbach Halle, Alzeyer Straße 33, 55278 Undenheim mit folgender Tagesordnung statt.
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Kindertagesstätte "Arche Noah" in Undenheim, Grundsatzbeschluss |
| a) zur Erweiterung der Kita um einen Mehrzweckraum | |
| b) Umbau und Sanierung der KiTa | |
| c) Vergabe der Planungsleistungen an das Planungsbüro BSE Walter Schweizer | |
| 3. | Kita Arche Noah: Anschaffung von 8 St. Luftreinigungsgeräten |
| Kita Goldbachforscher: Anschaffung von 3 Luftreinigungsgeräten | |
| 4. | Ortsgemeinde Undenheim; Bebauungsplan "südlich RWZ"; hier: Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsänderung Planungsleistungen Bebauungsplan |
| 5. | Erhöhung Nutzungsgebühren für die Goldbachhalle |
| 6. | Erhöhung Nutzungsgebühren Trausaal im Heimatmuseum |
| 7. | Friedhof Undenheim - Anschaffung von Urnenstelen |
| - Grundsatzbeschluss | |
| - Beauftragung Planungsbüro | |
| 8. | Abrechnung des Vertretungskräfte-Pools 2021; |
| Unterrichtung über einen Eilentscheid | |
| 9. | Auftragsvergabe zur Lieferung eines Allradtraktors zur Sportplatzpflege |
| 10. | Verkehrsgutachten - Festlegung Untersuchungsgebiet für Verkehrsgutachten |
| 11. | Mitteilungen |
| 12. | Anfragen |
| Nichtöffentlicher Teil | |
| 1. | Änderung der Niederschrift vom 12.04.2022 |
| 2. | Grundstücksangelegenheiten |
| 3. | Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über die Ausübung eines Vorkaufsrechts nach §§ 24 ff. BauGB |
| 4. | Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über die Ausübung eines Vorkaufsrechts nach §§ 24 ff. BauGB |
| 5. | Mitteilungen |
| 6. | Anfragen |
| Öffentlicher Teil | |
| . | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung |
Die Rats-/Ausschusssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung RLP (GemO) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf 20 Personen begrenzt.
Beim Betreten und Verlassen des Sitzungsortes gilt weiterhin Maskenpflicht (medizinische OP-Maske oder FFP2 Maske). Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitzplatz einnehmen.