Mommenheim, 4.7.2023
Sehr geehrte Hinterbliebene der in den Baumgräbern und Urnenstelen Bestatteten,
auch Sie werden sich immer wieder darüber ärgern, wenn Sie feststellen, dass an diesen Grabstellen verblühte Blumen, ausgebrannte Trauerlichter, Spielzeug und nicht der Jahreszeit entsprechender Schmuck liegen. Wir haben ein grundsätzliches Verständnis dafür, dass man die Trauer in einer individuellen Form zum Ausdruck bringen möchte. Aber die Nutzungsberechtigten, teilweise sogar die inzwischen Verstorbenen, haben sich bewusst für diese Bestattungsart entschieden. Es wurde in den Vorgesprächen darauf hingewiesen, dass gemäß der Friedhofssatzung bei beiden Bestattungsformen Schmuck und Devotionalien nicht erlaubt sind. Eine Ausnahme machen wir in der ersten Woche nach der Bestattung.
Wir bitten Sie deshalb, alle Blumen und Gegenstände bis zum 23.7.2023 zu entfernen. Andernfalls lässt die Gemeindeverwaltung alle Gegenstände abräumen.
Im Wiederholungsfall müssen wir den anfallenden Aufwand in Rechnung stellen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.