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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 28/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ludwigshöhe für das Haushaltsjahr 2024 vom 15.04.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden im Haushaltsjahr 2024

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

878.012 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

862.777 Euro

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf

27.435 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

68.127 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

550.200 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

696.150 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-145.950 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

77.823 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

zinslose Kredite

0 Euro

verzinste Kredite

0 Euro

Zusammen

0 Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 669.357,81 €.

§ 5

Steuersätze

[1] Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A

345 v.H.

Grundsteuer B

465 v.H.

Gewerbesteuer

380 v.H.

[2] Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

42 Euro

für den zweiten Hund

60 Euro

für jeden weiteren Hund

72 Euro

für den ersten gefährlichen Hund

180 Euro

für den zweiten gefährlichen Hund

270 Euro

für jeden weiteren gefährlichen Hund

360 Euro

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden hier wie folgt festgesetzt:

[1] Weinbergshut  —  70,00 Euro pro Hektar

[2] Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Wirtschaftswegen  —  90,00 Euro pro Hektar

[3] Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert von

0,00 Euro

bis

7.500,00 Euro

15,00 Euro

7.500,01 Euro

bis

25.000,00 Euro

25,00 Euro

25.000,01 Euro

bis

50.000,00 Euro

35,00 Euro

50.000,01 Euro

und darüber

51,00 Euro

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 3.153.389,25 Euro. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2023 beträgt 3.157.039,25 Euro und zum 31.12.2024 dann 3.184.474,25 Euro.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 500,00 Euro überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Ludwigshöhe, den 15.04.2024
(Dienstsiegel)
(Hartmut Zimmermann)
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.04.2024 und 17.05.2024 vorgelegt worden. Sie enthält genehmigungspflichtige Teile.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 27.03.2024 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Ludwigshöhe hatten die Möglichkeit bis zum 15.04.2024 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.

Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan vom Donnerstag, 11.07.2024 bis Freitag, 19.07.2024, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 213-214, öffentlich aus.

55276 Oppenheim, 15.04.2024
gez. Martin Groth
Bürgermeister