Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden im Haushaltsjahr 2024
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 878.012 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 862.777 Euro |
| der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf | 27.435 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 68.127 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 550.200 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 696.150 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -145.950 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 77.823 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:
| zinslose Kredite | 0 Euro | |
| verzinste Kredite | 0 Euro | |
| Zusammen | 0 Euro | |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 669.357,81 €.
[1] Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer A | 345 v.H. | |
| Grundsteuer B | 465 v.H. | |
| Gewerbesteuer | 380 v.H. | |
[2] Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
| für den ersten Hund | 42 Euro | |
| für den zweiten Hund | 60 Euro | |
| für jeden weiteren Hund | 72 Euro | |
| für den ersten gefährlichen Hund | 180 Euro | |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 270 Euro | |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 360 Euro | |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden hier wie folgt festgesetzt:
[1] Weinbergshut — 70,00 Euro pro Hektar
[2] Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Wirtschaftswegen — 90,00 Euro pro Hektar
[3] Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert von
| 0,00 Euro | bis | 7.500,00 Euro | 15,00 Euro |
| 7.500,01 Euro | bis | 25.000,00 Euro | 25,00 Euro |
| 25.000,01 Euro | bis | 50.000,00 Euro | 35,00 Euro |
| 50.000,01 Euro | und darüber |
| 51,00 Euro |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 3.153.389,25 Euro. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2023 beträgt 3.157.039,25 Euro und zum 31.12.2024 dann 3.184.474,25 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 500,00 Euro überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.04.2024 und 17.05.2024 vorgelegt worden. Sie enthält genehmigungspflichtige Teile.
Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 27.03.2024 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Ludwigshöhe hatten die Möglichkeit bis zum 15.04.2024 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.
Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan vom Donnerstag, 11.07.2024 bis Freitag, 19.07.2024, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 213-214, öffentlich aus.