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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 28/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Dexheim

Entwurfs der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Dexheim

Einsichtnahme und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde den Ratsmitglieder am 09.07.2024 zugeleitet.

Sie, die Bürgerinnen und Bürger, haben nun die Möglichkeit, ab sofort bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat der Ortsgemeinde Dexheim Einsicht in die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 und die entsprechenden Unterlagen zu nehmen.

Die Einsichtnahme ist in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim (06133/4901-236 oder per Mail an maria.duttehoefer@vg-rhein-selz.de) möglich. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Ferner können Sie von der Bekanntmachung an, innerhalb von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, schriftlich oder elektronisch (maria.duttehoefer@vg-rhein-selz.de) Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024, dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einreichen; über diese Vorschläge wird dann der Gemeinderat Dexheim befinden.

55278 Dexheim, den 05.07.2024
gez. Hubert Horn, Ortsbürgermeister