Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 495.822 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 492.331 Euro |
| der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf | 4.067 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 25.583 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 216.100 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 267.000 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -50.900 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 25.317 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:
| zinslose Kredite | 0 Euro |
| verzinste Kredite | 0 Euro |
| zusammen | 0 Euro |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 20.277,70 €.
[1] Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer A | 200 v.H. |
| Grundsteuer B | 100 v.H. |
| Gewerbesteuer | 365 v.H. |
[2] Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
| für den ersten Hund | 30 Euro |
| für den zweiten Hund | 45 Euro |
| für jeden weiteren Hund | 60 Euro |
| für den ersten gefährlichen Hund | 90 Euro |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 120 Euro |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 150 Euro |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden hier wie folgt festgesetzt:
[1] Weinbergshut 25,00 Euro pro Hektar
[2] Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Wirtschaftswegen 5,00 Euro pro Hektar
[3] Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert von
| 0,00 Euro | bis | 7.500,00 Euro | 15,00 Euro |
| 7.500,01 Euro | bis | 25.000,00 Euro | 25,00 Euro |
| 25.000,01 Euro | bis | 50.000,00 Euro | 35,00 Euro |
| 50.000,01 Euro | und darüber |
| 51,00 Euro |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 1.320.543 Euro. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2023 beträgt 1.481.703 Euro und zum 31.12.2024 dann 1.485.770 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 500,00 Euro überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21.05.2024 vorgelegt worden. Sie enthält genehmigungspflichtige Teile.
Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 24.04.2024 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Wintersheim hatten die Möglichkeit bis zum 14.05.2024 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.
Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan vom Donnerstag, 11.07.2024 bis Freitag, 19.07.2024, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 213-214, öffentlich aus.