Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 1.785.985 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 1.783.611 Euro
der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf — 2.374 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 39.705 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 547.608 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 408.100 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — 139.508 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — -179.213 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:
zinslose Kredite — 0 Euro
verzinste Kredite — 0 Euro
Zusammen — 0 Euro
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf — 0 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf — 0 Euro.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
wird festgesetzt auf — 1.317.062,64 €.
(1) Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A — 345 v.H.
Grundsteuer B — 465 v.H.
Gewerbesteuer — 380 v.H.
(2) Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund — 48 Euro
für den zweiten Hund — 72 Euro
für jeden weiteren Hund — 90 Euro
für den ersten gefährlichen Hund — Das achtfache
für den zweiten gefährlichen Hund — des jeweiligen
für jeden weiteren gefährlichen Hund — Steuerhebesatzes
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden hier wie folgt festgesetzt:
(1) Weinbergshut — 10,00 Euro pro Hektar
(2) Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen
von Wirtschaftswegen — 10,00 Euro pro Hektar
(3) Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert von
| 0,00 Euro | bis 7.500,00 Euro | 15,00 Euro | ||
| 7.500,01 Euro | bis 25.000,00 Euro | 25,00 Euro | ||
| 25.000,01 Euro | bis 50.000,00 Euro | 35,00 Euro | ||
| 50.000,01 Euro | und darüber | 51,00 Euro | ||
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 3.434.193 Euro. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2023 beträgt 3.847.683 Euro und zum 31.12.2024 dann 3.850.057 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500,00 Euro überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 18.04.2024 vorgelegt worden. Sie enthält genehmigungspflichtige Teile.
Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 20.03.2024 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Uelversheim hatten die Möglichkeit bis zum 08.04.2024 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.
Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan vom 11.07.2024 bis 19.07.2024, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 213 - 214, öffentlich aus.