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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 28/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Uelversheim für das Haushaltsjahr 2024 vom 08.04.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  — 1.785.985 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 1.783.611 Euro

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf —  2.374 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  — 39.705 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 547.608 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  408.100 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  — 139.508 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  — -179.213 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

zinslose Kredite  — 0 Euro

verzinste Kredite  — 0 Euro

Zusammen  — 0 Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf  — 0 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf  — 0 Euro.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

wird festgesetzt auf  — 1.317.062,64 €.

§ 5

Steuersätze

(1) Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A  — 345 v.H.

Grundsteuer B —  465 v.H.

Gewerbesteuer  — 380 v.H.

(2) Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund —  48 Euro

für den zweiten Hund  — 72 Euro

für jeden weiteren Hund  — 90 Euro

für den ersten gefährlichen Hund  — Das achtfache

für den zweiten gefährlichen Hund  — des jeweiligen

für jeden weiteren gefährlichen Hund  —  Steuerhebesatzes

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden hier wie folgt festgesetzt:

(1) Weinbergshut  — 10,00 Euro pro Hektar

(2) Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen

von Wirtschaftswegen —  10,00 Euro pro Hektar

(3) Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert von

0,00 Euro

bis 7.500,00 Euro

15,00 Euro

7.500,01 Euro

bis 25.000,00 Euro

25,00 Euro

25.000,01 Euro

bis 50.000,00 Euro

35,00 Euro

50.000,01 Euro

und darüber

51,00 Euro

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 3.434.193 Euro. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2023 beträgt 3.847.683 Euro und zum 31.12.2024 dann 3.850.057 Euro.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500,00 Euro überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Uelversheim, den 08.04.2024
(Dienstsiegel)
(Ernst Braner)
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 18.04.2024 vorgelegt worden. Sie enthält genehmigungspflichtige Teile.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 20.03.2024 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Uelversheim hatten die Möglichkeit bis zum 08.04.2024 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.

Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan vom 11.07.2024 bis 19.07.2024, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 213 - 214, öffentlich aus.

55276 Oppenheim, 08.04.2024
gez. Martin Groth
Bürgermeister