Am Dienstag, dem 26.07.2022, 19:00 Uhr, findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Ortsgemeinde Guntersblum Ratssaal Rathaus Guntersblum, Alsheimer Straße 29, 67583 Guntersblum mit folgender Tagesordnung statt.
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Wahl einer stellvertretenden Ausschussvorsitzenden bzw. eines stellvertretenden Ausschussvorsitzenden |
| 2. | Sonderprüfung Tankrechnungen Ortsgemeinde Guntersblum vom 01.01.2018 bis 30.06.2022 |
| Nichtöffentlicher Teil | |
| 2.1 | Prüfung/Erörterung der Nutzungsmodalitäten |
| 2.2 | Belegprüfung |
| 2.3 | Ergebnisfeststellung zu TOP 2.1 und 2.2 |
| Öffentlicher Teil | |
| 2.4 | Fortsetzung zu TOP 2 - Bekanntgabe der Feststellung und Beschlüsse zu TOP 2 |
| 3. | 1. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 |
| 1.1 | Prüfung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Guntersblum für das Haushaltsjahr 2019 |
| 1.2 | Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses |
| 1.3 | Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung |
| 3.1 | Festlegung von Prüfungsschwerpunkten sowie der Prüfungsmodalitäten |
| 3.2 | Prüfung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Guntersblum für das Haushaltsjahr 2019 |
| Nichtöffentlicher Teil | |
| 3.3 | Einzelbelegprüfung gemäß festgelegter Prüfungsschwerpunkte |
| 3.4 | Ergebnisfeststellung zu TOP 3.3 |
| Öffentlicher Teil | |
| 3.5 | Fortsetzung Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 |
|
| - Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 |
| 3.6 | Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung |
| 4. | Mitteilungen |
| 5. | Anfragen |
Die Rats-/Ausschusssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung RLP (GemO) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf 15 Personen begrenzt.
Beim Betreten und Verlassen des Sitzungsortes gilt weiterhin Maskenpflicht (medizinische OP-Maske oder FFP2 Maske). Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitzplatz einnehmen.