Am Donnerstag, dem 21.07.2022, 19:00 Uhr, findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Dorn-Dürkheim im Gemeindezentrum, Bahnhofstraße 38, 67585 Dorn-Dürkheim mit folgender geänderter Tagesordnung statt.
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Verpflichtung von Ratsmitgliedern gemäß § 30 Abs. 2 GemO |
| 2. | Ergänzungswahlen zu den Gemeindeausschüssen |
| 3. | Kostensteigerung beim Bezug von Erdgas für gemeindliche Einrichtungen; |
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| hier: Zustimmung zu üpl. Ausgaben im lfd. HH-Jahr |
| 4. | Straßenbeleuchtung Wartung- und Unterhaltungsvertrag |
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| - Verlängerung bis Ende 2023 |
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| - Ausschreibung neuer Vertrag |
| 5. | Bauanträge/Bauvoranfragen; Erteilung des Einvernehmens nach §§ 14 Abs. 2, 31 Abs. 2 und 36 Baugesetzbuch |
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| 5.1 Dorn-Dürkheim; Bauanträge; Beteiligung der Gemeinde/Stadt gemäß § 36 BauGB; |
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| hier: Ludwigstraße, Flur 1, Flurstück 58/2 |
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| Neubau eines Einfamilienhaus mit Garage |
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| 5.2 Dorn-Dürkheim; Bauanträge; Beteiligung der Gemeinde/Stadt gemäß § 36 BauGB; |
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| hier: Bahnhofstraße, Flur 2, Flurstück 90 |
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| Errichtung eines Geräteraumes mit Sanitäranlagen |
| 6. | Sachstandsbericht Bauhof/FFW Gerätehaus |
| 7. | Sachstandsbericht NBG Odernheimer Weg |
| 8. | Mitteilungen |
| 9. | Anfragen |
| 10. | Einwohnerfragestunde |
| Nichtöffentlicher Teil | |
| 1. | Vertragsangelegenheiten |
| 2. | Mitteilungen |
| 3. | Anfragen |
| Öffentlicher Teil | |
| . | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung |
Die Rats-/Ausschusssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung RLP (GemO) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Beim Betreten und Verlassen des Sitzungsortes gilt weiterhin Maskenpflicht (medizinische OP-Maske oder FFP2 Maske). Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitzplatz einnehmen.