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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 29/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Flächennutzungsplan 2030 - 8. Änderung (Rechenzentrum und Gewerbe im Rhein-Selz-Park)

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Selz hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Flächennutzungsplan 2030 - 8. Änderung (Rechenzentrum und Gewerbe im Rhein-Selz-Park) (Stand: 5. Juni 2025) sowie die dazugehörige Begründung gebilligt und für die formelle Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB freigegeben.

Der Geltungsbereich liegt im Stadtteil Schwabsburg der Stadt Nierstein und umfasst den sich aus dem Übersichtplan ergebenden Bereich des „Rhein-Selz-Parks“ (ehem. US-Kasernengelände), der unmittelbar nördlich der Bundesstraße B420 liegt.

Übersichtsskizze des Geltungsbereichs der 8. Änderung des Flächennutzungsplans 2030 (Rechenzentrum und Gewerbe im Rhein-Selz-Park)

Mit der Flächennutzungsplanänderung soll die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung, die die spätere Errichtung und den Betrieb eines Campus für Rechenzentren sowie gewerbliche Nutzungen vorsieht, vorbereitet werden. Die 8. Flächennutzungsplanänderung wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung aufgestellt.

Der Entwurf zum Flächennutzungsplans 2030 - 8. Änderung (Rechenzentrum und Gewerbe im Rhein-Selz-Park), mit der Begründung und dem Umweltbericht (Stand: 5. Juni 2025) als gesonderter Teil der Begründung sowie den nach Einschätzung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 21. Juli 2025 bis einschließlich 29. August 2025

unter

https://www.vg-rhein-selz.de/buerger-service/bauen-in-der-verbandsgemeinde/offenlage/

und im Landesportal unter

https://www.geoportal.rlp.de/

im Internet veröffentlicht.

Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen, die Gegenstand der Beteiligung sind, im oben genannten Zeitraum in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Dienstgebäude „Castello“, Fachbereich 3 – Bauliche Infrastruktur, 2. Obergeschoss, Zimmer C 209 / C 210, Sant´ Ambrogio-Ring 31 in 55276 Oppenheim während folgender Öffnungszeiten

Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht aus. Außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten können nach Absprache (unter Tel.: 06133/4901-358) zusätzliche Termine vereinbart werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dies ist per Email an:

bauleitplanung@vg-rhein-selz.de

möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich (Anschrift: Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Fachbereich 3 – Bauliche Infrastruktur, Sant´ Ambrogio-Ring 31, 55276 Oppenheim) oder während der oben genannten Öffnungszeiten in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Dienstgebäude „Castello“, Fachbereich 3 – Bauen und Umwelt, 2. Obergeschoss, Zimmer C 209 / C 210, Sant´ Ambrogio-Ring 31 in 55276 Oppenheim zur Niederschrift abgegeben werden.

Hinweis: Gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Verbandsgemeinde Rhein-Selz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende Unterlagen zum Entwurf zum Flächennutzungsplans 2030 - 8. Änderung (Rechenzentrum und Gewerbe im Rhein-Selz-Park) und Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können im Internet und am angegebenen Ort in der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden:

I.

Umweltbericht zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans 2030

In dem Umweltbericht, erstellt von dem Büro isu aus Kaiserslautern mit Stand vom 05. Juni 2025, werden u. a. die übergeordnete Planung, das bestehende Planungsrecht, die Bestandssituation und die beabsichtigte Planung dargestellt sowie die Darstellungen des Flächennutzungsplans aufgeführt. Im Umweltbericht werden der Bestand und die Auswirkungen der Planung bzgl. der Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaftsbild, Kulturgüter und deren Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge untereinander sowie die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen untersucht und bewertet. Für die Ebene des Flächennutzungsplanes erfolgt dies entsprechend der Maßstabsebene des vorbereitenden Bauleitplans.

II.

Fachgutachten

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, erstellt durch die L.A.U.B. Ingenieurgesellschaft mbH aus Kaiserslautern mit Stand vom 30.05.2025, erfolgt eine artenschutzrechtliche Prüfung der planungsrelevanten Tierarten, die sich aus den Anforderungen der europäischen Richtlinien und der nationalen Gesetzgebung ergeben.

Landschaftsplanerischer Fachbeitrag

Im landschaftsplanerischen Fachbeitrag, erstellt durch die L.A.U.B. Ingenieurgesellschaft mbH aus Kaiserslautern mit Stand vom 30.05.2025, wurden die durch die Umstrukturierung und Überplanung der Flächen entstehenden Auswirkungen auf Natur und Landschaft ermittelt und Kompensationsmaßnahmen abgeleitet. Die Kompensationsmaßnahmen werden in einem Maßnahmenkonzept dargestellt.

Geotechnischer Bericht „Day one“

Die Baugrunduntersuchung wurde durch CDM Smith SE aus Bickenbach durchgeführt und liegt mit Stand vom 04.02.2025 vor. Der Bericht beschreibt die erkundeten Baugrund- und Grundwasserverhältnisse für das Teilgebiet „Day one“. Es werden erste Angaben zu den hydrologischen Verhältnissen und Versickerungsmöglichkeiten gemacht, Hinweise zur Gründung und Bauausführung gegeben, sowie der anfallende Aushub hinsichtlich der abfalltechnischen Einstufung bzw. Wiederverwertbarkeit orientierend bewertet.

Geotechnischer Bericht „Campus“

Die Baugrunduntersuchung wurde durch CDM Smith SE aus Bickenbach durchgeführt und datiert auf den 04.02.2025. Der Bericht beschreibt die erkundeten Baugrund- und Grundwasserverhältnisse für das Teilgebiet „Campus“. Es werden erste Angaben zu den hydrologischen Verhältnissen und Versickerungsmöglichkeiten gemacht, Hinweise zur Gründung und Bauausführung gegeben, sowie der anfallende Aushub hinsichtlich der abfalltechnischen Einstufung bzw. Wiederverwertbarkeit orientierend bewertet.

Altlastenuntersuchung

Die grundlegende Umweltbewertung und Auswertung bereits durchgeführter Umweltuntersuchungen wurde durch CDM Smith SE aus Bickenbach durchgeführt. Der Bericht stammt vom 19.12.2024. Der Zweck der Untersuchung bestand in einer Bewertung der Kontaminationssituation des Standorts und Empfehlungen hinsichtlich vertiefender Untersuchungen.

Kampfmitteluntersuchung / Luftbildauswertung

Die Luftbildauswertung zur Überprüfung des Verdachts auf Kampfmittelbelastung von Baugrund, erstellt durch das Büro Uxo Pro Consult GmbH aus Berlin mit Stand vom 08.07.2024, wurde ergänzend zu den geotechnischen Berichten erstellt. Durch die Luftbildauswertung wurde der Verdacht einer Kampfmittelbelastung erkundet und auf Basis dieser Erkenntnisse Aussagen in Bezug zur Wahrscheinlichkeit der Kontamination des Baugrunds durch Blindgänger getroffen.

Kampfmitteluntersuchung / Drone survey

Ergänzend zur Luftbildauswertung wurden mit Hilfe von drohnengestützter Geomagnetik und Photogrammetrie potenzielle Störkörper im Boden erfasst. Die Untersuchungen wurden durch die Firma ASDRO GmbH aus Essen durchgeführt. Das Ergebnis des „Fast Scan“ liegt mit Datum von 27.11.2024 vor.

Entwässerungsgutachten

Das Entwässerungsgutachten mit Stand vom 17.04.2025 wurde durch Drees & Sommer SE aus Stuttgart erstellt. Ziel der Untersuchungen war der Nachweis einer gesicherten Erschließung, die Regenwasserbewirtschaftung sowie der Umgang mit Schmutzwasser.

Klimagutachten

Im Klimagutachten, erstellt durch das Büro Ökoplana aus Mannheim in Kooperation mit der GEO-NET Umweltconsulting GmbH aus Hannover mit Stand vom 28.04.2025, wurden die ortspezifischen klimaökologischen Verhältnisse im Planungsgebiet und in dessen Umgebung analysiert und mögliche kleinklimatische Unterschiede zwischen Ist-Zustand und geplanter Bebauung aufgezeigt. Ergänzend zu der Formulierung von Planungshinweisen zur baulichen Entwicklung des angestrebten Rechenzentrum-Campus werden Maßnahmen zur Sicherung günstiger strömungsdynamischer und thermischer / bioklimatischer Verhältnisse aufgezeigt.

Schallgutachten

Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung, erstellt durch die Werner Genest und Partner Ingenieurgesellschaft mbH aus Ludwigshafen / Rhein mit Stand vom 25.04.2024, wurde anhand einer schalltechnischen Machbarkeitsstudie geprüft, unter welchen Voraussetzungen eine städtebaulich verträgliche Ansiedlung von Rechenzentren möglich ist, um die schalltechnischen Anforderungen in der schutzbedürftigen Nachbarschaft außerhalb des Plangebiets einhalten und nachweisen zu können.

Verkehrsuntersuchung

In der Verkehrsuntersuchung, erstellt durch LADEMACHER planen und beraten aus Bochum mit Stand vom 30.05.2025, erfolgt die Analyse der derzeitigen Verkehrsstärken im Umfeld und eine Prognose der durch die Planung induzierten Verkehre. Daraus werden die hervorgerufenen Auswirkungen auf das umgebende Straßennetz abgeleitet.

Auswirkungsanalyse KAS-18 und KAS-32

In der Auswirkungsanalyse gemäß KAS-18 (Leitfaden): Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung - Umsetzung § 50 BImSchG sowie KAS-32 (Arbeitshilfe): Szenarienspezifische Fragestellungen zum Leitfaden KAS-18, erstellt durch die ProNuSs Consulting GmbH aus Schönefeld mit Stand vom 24.03.2025, wurden entsprechend den Vorgaben des Leitfadens und der Arbeitshilfe eine Auswirkungsbetrachtung zur Ermittlung angemessener Sicherheitsabstände durchgeführt.

III.

Stellungnahmen von Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Naturschutzvereinigungen

Landkreis Mainz-Bingen vom 14.11.2024

zu den Themen: Regionaler Raumordnungsplan, Klima, Energieeffizienz, Boden, Wasser, Eingriff-Ausgleich, Artenschutz, Begrünung, Baumerhalt Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Kennzeichnung von Altlastenverdachtsflächen.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 24.11.2024

zu den Themen: Oberflächengewässer, Entwicklungskorridor, Gewässerrenaturierung, Hochwasserschutz, Sturzflutgefährdung, Wasserschutzgebiete, Grundwassernutzung, Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz, wassergefährdende Stoffe, Abwasserbeseitigung, Bodenschutz und Altlastenverdachtsflächen.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – Regionalstelle Gewerbeaufsicht vom 15.11.24

zu dem Thema: Immissionsschutz (Netzersatz- und Notstromanlagen).

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Mainz) vom 28.10.2024

zu den Themen: archäologische Funde, Hinweis auf Bestimmungen des Denkmalschutzes.

Landesamt für Geologie und Bergbau vom 05.11.2024

zu den Themen: Bergbau/Altbergbau, Baugrunduntersuchung, Rohstoffsicherung, Geologiedatengesetz (GeoIDG).

Landesbetrieb Mobilität Worms vom 05.11.2024

zu den Themen: Anbindung an das Straßennetz auf Ebene des Bebauungsplanes.

Forstamt Rheinhessen vom 18.11.24 und 05.12.24

zu dem Thema: Waldflächen gemäß Landeswaldgesetz.

Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe vom 15.11.24

zu dem Thema: Übereinstimmung mit dem Regionalen Raumordnungsplan.

Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen vom 21.10.2024

zu den Themen: Umgang mit Abwasser, wasserrechtliche Zuständigkeit und Genehmigungen.

EWR Netz GmbH vom 31.10.24

zu den Themen: Trassen für Unterbringung von Leitungen, Schutzabstände, Bepflanzung über Leitungen.

Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH vom 12.11.24

zu dem Thema: Wasserversorgung

Landeshauptstadt Mainz vom 14.11.24

zu den Themen: Regionaler Raumordnungsplan, Flächenversiegelung, Natur- und Artenschutz, Begrünung, Landschaftsbild, Energie, Klima, Immissionsschutz.

Ortsgemeinde Dahlheim vom 25.11.24

zu dem Thema: Entwässerung.

Ortsgemeinde Undenheim vom 11.11.24

zu dem Thema: Regionaler Raumordnungsplan - gewerbliche Entwicklung.

Öffentlichkeit 1 vom 19.11.24

zu den Themen: Energie, Abwärme, Klima, Wasserhaushalt, Hangstabilität, Grundwasser, Immissionsschutz, elektromagnetische Felder, Landschaftsbild.

Landesplanerische Stellungnahme vom 26.08.24

zu den Themen: Regionaler Raumordnungsplan, Immissionsschutz, Gewässer, Entwicklungskorridor, Hochwasserschutz (Starkregengefährdung), Wasserschutzgebiete, Grundwassernutzung, Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz, wassergefährdende Stoffe, Bodenschutz und Altlastenverdachtsflächen, archäologische Funde, Bestimmungen des Denkmalschutzes, Bergbau/Altbergbau, Baugrunduntersuchung, Rohstoffsicherung, Geologiedatengesetz (GeoIDG), Energie, Abwärme, Trassen für Unterbringung von Leitungen, Schutzabstände, Bepflanzung über Leitungen, Flächenversiegelung, Natur- und Artenschutz, Begrünung, Landschaftsbild, Klima, Immissionsschutz, Gewässerrandstreifen.

Hinweise zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit veröffentlicht wird bzw. mit ausliegt.

Oppenheim, den 10. Juli 2025
gez. i. V. Gabriele Wagner
(Erste Beigeordnete)