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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 29/2026
Nachrichten aus der Verbandsgemeinde
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Parken auf Gehwegen - Frankenstraße - Mühlweg

Bitte beachten Sie das Parken auf Gehwegen gemäß der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich verboten ist.

Die Frankenstraße und der Mühlweg wurden barrierefrei ausgebaut.

Dies bedeutet die Gehwege sind sowohl in der Frankenstraße, als auch im Mühlweg optisch durch den Belag Wechsel mittels Pflaster getrennt.

Die gepflasterten Gehwege dürfen in beiden Straßen nicht zum Parken genutzt werden, dies entspricht auch der Regelung vor dem Straßenausbau, lediglich der Bordstein ist nicht mehr vorhanden.

Bitte beachten Sie auch das jederzeit eine Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern gegeben sein muss.

Die Straßenverkehrsordnung schreibt auch vor, das vor und hinter Kreuzungen/Einmündungen ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten ist.

Zusätzlich sind die Ein-und Ausfahrten der Anlieger freizuhalten.

Die Verwaltung bittet um Beachtung. Bitte informieren Sie auch Ihre Besucher und nutzen Sie am Besten Ihre Stellplätze auf dem eigenen Grundstück.

gez. Gabriele Wagner, Ortsbürgermeister