Am Montag, dem 01.08.2022, 19:00 Uhr, findet eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauwesen der Ortsgemeinde Guntersblum Ratssaal Rathaus Guntersblum, Alsheimer Straße 29, 67583 Guntersblum mit folgender Tagesordnung statt.
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Museum, Kellerweg 20 |
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| hier: Fassadendämmung Giebel |
| 2. | Straßenbeleuchtung Wartung- und Unterhaltungsvertrag |
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| - Verlängerung bis Ende 2023 |
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| - Ausschreibung neuer Vertrag |
| 3. | Guntersblum - Brücke Bechtheimer Kanal |
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| - Vorstellung durch Planungsbüro Weber |
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| - Ausschreibung |
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| - Beauftragungen |
| 4. | Guntersblum öffentliche Ladesäule für E-Autos am DGH |
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| - Anschaffung |
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| - Betreibervertrag |
| 5. | Sanierung Gehweg zum Haus am Rhein im Zusammenhang mit Glasfaserausbau am Rhein |
| 6. | Bauanträge/Bauvoranfragen; Erteilung des Einvernehmens nach §§ 14 Abs. 2, 31 Abs. 2 und 36 Baugesetzbuch |
| 6.1 | Guntersblum; Bauantrag; Beteiligung der Gemeinde gemäß § 36 BauGB; |
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| hier: Außenbereich; Flur 49, Flurstücke 39/4, 38/11 |
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| Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage im Außenbereich |
| 6.2 | Guntersblum; Bauantrag; Beteiligung der Gemeinde gemäß § 36 BauGB; |
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| hier: Mühlstraße; Flur 13, Flurstück 82/11, 82/12 |
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| Änderung im Dachbereich eines bestehenden Wohnhauses und dessen Nebengebäude |
| 7. | Mitteilungen |
| 7.1 | Information über den Anbau einer Pergola |
| 8. | Anfragen |
Die Rats-/Ausschusssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung RLP (GemO) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf 5 Personen begrenzt.
Beim Betreten und Verlassen des Sitzungsortes gilt weiterhin Maskenpflicht (medizinische OP-Maske oder FFP2 Maske). Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitzplatz einnehmen.