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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 30/2022
Amtlicher Teil
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Beitragssatzung der Aufbaugemeinschaft Nierstein

Die von der Mitgliederversammlung der Aufbaugemeinschaft Nierstein am 12.07.2022 beschlossene Beitragssatzung für den Aufbauabschnitt Nierstein

Plateau Projekt V liegt gemäß § 11 Abs. 5, Sätze 3-5, Weinbergsaufbaugesetz und §§ 20 Abs. 2 und 28 der Satzung der Aufbaugemeinschaft in der Zeit vom 01.08.2022 bis einschließlich 15.08.2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Adresse: Sant´Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Rondo, Zimmer 213, während den Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht aus.

Nierstein, den 27.07.2022
gez. Hans Raddeck, Vorsitzender der Aufbaugemeinschaft Nierstein